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Titel Ausflugstipp

Der Kinderreisepass wird ab 1. Januar 2024 abgeschafft

von Pressemitteilung
Oktober 15, 2023
Pleite im Pauschalurlaub

Foto: https://pixabay.com/users/darkmoon_art-1664300/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=3502188, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen der Kinderreisepässe sind dann nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Kinder entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der Personalausweis wird allerdings nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt. Bitte informieren Sie sich daher vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Landes. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie diese Informationen nachlesen:  www.auswaertiges-amt.de Diese Dokumente (Personalausweis und Reisepass) werden nicht sofort vor Ort ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Bitte berücksichtigen Sie für Urlaubsplanung daher eine Lieferzeit von bis zu 5 Wochen. Der beantragte Ausweis (Personalausweis und Reisepass) für Personen unter 24 Jahren, ist generell sechs Jahre gültig. Der Ausweis kann aber auch bereits vorher ungültig werden, wenn die Identifizierung des Kindes anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern verändert sich das Aussehen oft in kurzer Zeit. Weicht das Passbild im Ausweis zu stark vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, ist dieser Ausweis automatisch ungültig und kann nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall empfiehlt das Bundesinnenministerium rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Tags: KinderReisenTourismus

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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