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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Stadtjubiläum 100 Jahre Geesthacht – Festumzug sucht Teilnehmende

von Pressemitteilung
Oktober 13, 2023
Umfassende Beratungsangebote für Kulturschaffende
105
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Geesthacht (pm). Aus Anlass des 100-jährigen Stadtjubiläums von Geesthacht, das im kommenden Jahr mit zahlreichen Aktionen über das gesamte Jahr verteilt gefeiert werden soll, bereiten das Kulturmanagement der Stadt und Kulturmanagerin Felizitas Schleifenbaum von „ft Management“ Felizitas Schleifenbaum einen großen Festumzug vor. Als Termin für den Umzug wurde Sonntag, 09.06.2024, festgelegt. Nun werden dafür weitere teilnehmende Gruppen gesucht.

Vorstellbar sind Beteiligungen aller Art, die irgendetwas mit der Stadt Geesthacht zu tun haben. „Das kann beispielsweise sein, dass sich gruppenweise mit dem Thema Berufe in Geesthacht damals und heute beschäftigt wird oder mit der Entwicklung der Kleidung der Geesthachter in den vergangenen 100 Jahren oder auch wie wird Geesthacht in den nächsten 100 Jahren sein. Natürlich freuen wir uns auch über alle weiteren Beiträge, die neben einer Beteiligung an dem Umzug und über das Jubiläumsjahr verteilt, zum Stadtjubiläum 2024 angeboten werden“, erklärt Felizitas Schleifenbaum.

Als Termin für eine Rückmeldung für den Festumzug ist spätestens der 3. November 2023 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt muss das genaue Thema jedoch noch nicht feststehen, eine grobe Beschreibung der Vorhaben wäre für die Planung jedoch hilfreich. Auch mögliche weitere Aktionen, die im Rahmen der Feiern zu „100 Jahre Geesthacht – Stadtjubiläum 2024″ umgesetzt werden sollen, müssten bitte bis zum 15. November 2023 inhaltlich an Felizitas Schleifenbaum, unter 04102-9878511, 0179-3913257 oder info@ft-management.de gemeldet werden, da dann das Jahresprogramm erstellt werden soll.

Am 2.1.1924 wurde mit neuer Hamburger Städteordnung Geesthacht zur Stadt erhoben. Die Erhebung zur Stadt wird explizit in den Übergangsbestimmungen in Art. 65 angesprochen, welche die Wahl der Geesthachter Stadtgremien regelte. Jetzt war zum Beispiel für Geesthacht erstmals überhaupt ein Bürgermeister zu wählen, während die höchstgestellte Person der Ortsverwaltung vorher nur Titel und Kompetenzen eines (dörflichen) „Gemeindevorstehers“ trug. Der Erlass der Stadtsatzung am 13.6.1924 war eine Folge der Stadterhebung. Die Stadtsatzung war ähnlich einer heutigen Hauptsatzung, also die Basisnorm für das Handeln der Stadt als Kommune. Die Stadtsatzung vom Juni 1924 ersetzte so das alte Ortsstatut der bisherigen Landgemeinde Geesthacht von 1874. „Stadt“ war Geesthacht rechtlich aber schon ab dem 2. Januar 1924.

Tags: Geesthacht

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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