Herzogtum Lauenburg (pm). Mit der Finanzierung des Sonderprogramms „Junges Wohnen“ kann die Förderung des Baus und der Sanierung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende beantragt werden. Hierzu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:
„Weder ein Studium noch eine Ausbildung darf am mangelnden Wohnraum scheitern. Dies ist nicht nur eine Frage von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit, sondern wirkt auch dem Fachkräftemangel entgegen. Mit dem Sonderprogramm ‚Junges Wohnen‘ fördert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter Bundesministerin Klara Geywitz, SPD, die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende mit über 500 Millionen Euro. Insgesamt werden den Ländern allein im Jahr 2023 2,5 Milliarden Euro für Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt. Bis 2026 werden es 14,5 Milliarden Euro sein, die zu mehr Wohnraumsicherheit und -gerechtigkeit führen werden.“
Die Bundesländer ergänzen den vom Bund zur Verfügung gestellten Betrag aus dem Sonderprogramm „Junges Wohnen“ um mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel und sind gleichzeitig auch für die jeweilige Auflage und Umsetzung der Programme verantwortlich. Gefördert werden sowohl der Aus-, Neu- oder Umbau von Wohnheimplätzen. Ebenso können auch bereits bestehende Wohnheimplätze energetisch modernisiert werden. Zuständig für das Förderprogramm sowie seine Rahmenbedingungen ist das jeweilige Bundesland, bei dem Interessierte ihr Interesse bekunden können.