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Titel Wirtschaft Aus der Region

Tarifliches Urlaubsgeld gilt für alle – auch für Mini-Jobber

NGG rät Beschäftigten zum Lohn-Check beim Urlaubsgeld

von Pressemitteilung
Juli 25, 2023
Tarifliches Urlaubsgeld gilt für alle – auch für Mini-Jobber

Foto: NGG, hfr

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 Herzogtum Lauenburg (pm). Zum Ferienbeginn einen genauen Blick auf die Lohnabrechnung werfen: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Beschäftigten im Kreis Herzogtum Lauenburg zum Urlaubsgeld-Check geraten. „Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt. Dann muss das Urlaubsgeld auch zur Jahresmitte auf dem Lohnkonto sein – ohne Wenn und Aber“, sagt der Gewerkschaftssekretär der NGG Hamburg-Elmshorn, Johann Möller Kettner. Schließlich komme es bei deutlich teuren gewordenen Urlaubsreisen auf jeden Euro an.

Ganz besonders, so Möller, sollten Mini-Jobber im Herzogtum auf die Zahlung des Urlaubsgeldes achten. „Sie werden gern bei der Sonderzahlung ‚vergessen‘ – genauso wie Teilzeit-Kräfte. Dabei gilt klipp und klar: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch die 520-Euro- und Teilzeit-Jobber das Extra-Geld bekommen – und zwar anteilig nach Arbeitszeit“, so Johann Möller. Gerade Mini-Jobber wüssten das oft nicht oder scheuten die Nachfrage beim Chef.

Das Vorenthalten des Urlaubsgelds ist nach Beobachtungen der NGG Hamburg-Elmshorn dabei nur ein Problem. Immer wieder, so der NGG-Gewerkschaftssekretär, gebe es Fälle, wo Mini-Jobber um den Urlaubsanspruch oder sogar um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gebracht würden – meistens mit der Begründung, dass sie keine „echten Arbeitnehmer“ seien. Johann Möller: „Das ist schlichtweg falsch. Sie sind keine Beschäftigten ‚zweiter Klasse‘ und haben anteilig die gleichen Ansprüche wie die Vollzeitbeschäftigten im Betrieb. Abgesehen davon ist es extrem unfair, gerade die zu benachteiligen, die ohnehin über das geringste Einkommen verfügen“.

Außerdem weist die NGG Hamburg-Elmshorn darauf hin, dass Beschäftigte, die unter dem Dach eines Tarifvertrages arbeiten, beim Urlaubsgeld grundsätzlich im Vorteil sind: So hat eine aktuelle Untersuchung des WSI-Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung festgestellt, dass in Betrieben mit Tarifvertrag 74 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf Urlaubsgeld haben. In Unternehmen ohne Tarifbindung sind es lediglich 35 Prozent, so die NGG.

Tags: LohngerechtigkeitMinijobNGGTarifverträgeUrlaub

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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