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Titel Herzogtum Lauenburg

Straftatbestand – Entfernen von Schwalbennestern  

Europäische Vogelschutzrichtlinien und Bundesnaturschutzgesetz schützen Schwalben

von Pressemitteilung
Juli 2, 2023
Straftatbestand – Entfernen von Schwalbennestern  

Foto: Bernhard Schiewe, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Schwalben gelten als Glücksbringer und Boten des Sommers und wurden früher in jedem Dorf und jeder Stadt willkommen geheißen. Doch ihr Bestand ist bundesweit gefährdet. Der NABU setzt sich für den Schutz der Schwalben ein.

Schwalben fühlen sich als Kulturfolger in einer von Menschen geprägten Umgebung grundsätzlich wohl. Am vertrautesten sind uns die Mehlschwalbe (Delichon urbica), mit der weißen Unterseite und Bürzel und die Rauchschwalbe (Hirundo rustica), mit rostroter Stirn und Kehle. Die Schwalben verbringen die Winter in Afrika südlich der Sahara. Von Mitte März an, treffen die Tiere dann wieder bei uns ein, um hier im Sommer ihre Jungen in selbstgebauten Nestern aus feuchter Erde aufzuziehen.

Aus gegebenem Anlass weist der NABU darauf hin, dass Rauch- und Mehlschwalben nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG von 1979) zu den geschützten Arten der §§ 39 bis 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gehören. Diese Vorschriften verbieten das Fangen und Töten der Tiere. Auch die Beeinträchtigung oder Zerstörung der Lebensstätten, das Entfernen von Nestern und das Versperren der Brutstätten sind nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verboten.  Derartige Handlungen werden bei den Unteren Naturschutzbehörden zur Anzeige gebracht. Das Entfernen der Nester während der Brutzeit ist zudem ein Straftatbestand gemäß Tierschutzgesetz.

Jenseits rechtlicher Verbote und eines Einschreitens der Behörden empfiehlt der NABU, Konflikte wegen Verunreinigungen vor Beginn der Brutzeit durch die Anbringung sogenannter Kotbretter zu lösen. Hierfür kann ein etwa 30 cm tiefes Brett unterhalb des Nestes angebracht werden, sodass Gehwege und Hauseingänge nicht vom Kot der Schwalben getroffen werden. Der aufgefangene Kot kann als Blumendünger genutzt werden. Schwalben fangen ihre Nahrung, Insekten, aus der Luft. Sie sind uns also eine Hilfe, beim Umgang mit Fliegen und Mücken. Weitere Informationen, auch zum Projekt „Schwalbenfreundliches Haus“ finden sich auf NABU-Moelln.de oder können unter nabu-moelln@t-online.de angefordert werden.

Tags: NABUSchwalbeTierschutz

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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