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Titel Herzogtum Lauenburg

Energiewende nicht durch pauschalen Denkmalschutz blockieren

von Pressemitteilung
Mai 28, 2023
Energiewende nicht durch pauschalen Denkmalschutz blockieren

Foto: Image by Gerd Altmann from Pixabay, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Vielerorts stehen dem Ausbau Erneuerbarer Energien Vorgaben des Denkmalschutzes entgegen. Dr. Nina Scheer, örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete und Klima- und energiepolitische Sprecherin ihrer Fraktion weist darauf hin, dass dies mit der neuen bundesweiten Rechtslage nicht mehr vereinbar ist. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2022 der Ampel-Koalition steht der Ausbau Erneuerbarer Energien nun im „überragenden öffentliche Interesse“ und dient der öffentlichen Sicherheit. Deswegen sei auch bei der Vereinbarkeit von Energiewende und Denkmalschutz ein Umdenken gefragt.

Nina Scheer: „Wenn Denkmalschutz als pauschales Ausschlusskriterium für Erneuerbare-Energien-Anlagen gilt, gehen uns nicht nur die Chancen auf bezahlbare und klimafreundliche Energien verloren, sondern auch Anreize, die gebäudeintegrierte Technologien verstärkt auf den Markt zu bringen – etwa in Form von Dachziegel-PV-Modulen. Wenn den Eigentümern die Möglichkeit zur Nutzung Erneuerbarer Energien versagt wird, schadet dies auch einer zukunftsfähigen energetischen Versorgung der betreffenden Gebäude und damit auch dem Erhalt von historischer Bausubstanz. Das wäre auch für den Denkmalschutz kontraproduktiv. Da dieser Landesrecht ist, muss die schleswig-holsteinischen Landesregierung gewährleisten, dass Denkmalschutz nicht länger als Gegensatz zur Energiewende wirkt.“

Zwar sei es wichtig, dass die Unversehrtheit von kulturell bedeutenden Gebäuden wie in der Lauenburger Altstadt Bestand hat. Der Denkmalschutz dürfe allerdings nicht als Hinderungsgrund für die notwendige Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien vorgeschoben werden, so Scheer. Bereits im Februar entschied das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern, dass das überragende öffentliche Interesse des Ausbaus von Windenergie auch dann überwiegen kann, wenn Denkmalschutzinteressen eine Rolle spielen. Im März brachte das Land Brandenburg einen Gesetzesentwurf ein, der die Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen zur Regel und nicht zur Ausnahme werden lassen soll.

Jörg Sönksen, SPD, Stadtvertreter Lauenburg, sieht ebenfalls die Landesregierung in der Pflicht: „Für die Landesregierung in Schleswig-Holstein sollte die Entwicklung in der Rechtsprechung und auch der von der SPD-geführten Landesregierung in Brandenburg verfolgte Gesetzentwurf Signalwirkung haben. Der Denkmalschutz darf sich nicht gegen die Menschen beim Erhalt ihrer Häuser stellen. Und zum Erhalt gehört auch die hier genutzte Energie. Die muss Erneuerbar werden. Dieses Problem sollte gemeinsam mit dem Denkmalschutz gelöst werden,“ so Jörg Sönksen.

Tags: Erneuerbare EnergienKlimaschutzSPD Herzogtum Lauenburg

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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