Herzogtum Lauenburg (pm). In Schleswig-Holstein ist es in den vergangenen Wochen zu mehreren Fällen gekommen, in denen Betrüger sich als Gerichtsvollzieher ausgegeben und Menschen am Telefon zur Übergabe von Geld aufgefordert haben. Dazu benutzten sie die Namen von realen, als Gerichtsvollzieher tätigen oder tätig gewesenen Personen.
Die Geldübergabe sollte teils über ausländische Bankverbindungen oder auch in bar vorgenommen werden. Inhaltlich wurde damit gedroht, dass bei nicht unverzüglicher Zahlung noch höhere Verbindlichkeiten fällig würden. Vor diesem Hintergrund weist das Justizministerium da-rauf hin, dass Gerichtsvollzieher den Erstkontakt grundsätzlich schriftlich oder persönlich aufnehmen und nicht telefonisch. Im persönlichen Kontakt können sie sich mit einem Dienstausweis ausweisen. Zudem sollten niemals persönliche und vertrauliche Informationen am Telefon weitergegeben werden. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich auch gern an das für ihren Wohnort zuständige Amtsgericht.