Ratzeburg/Mölln (pm). Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Ratzeburg insgesamt 72 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ratzeburg und Landgericht Lübeck als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Herzogtum Lauenburg schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder das Amt eines Jugendschöffen bei Herrn Langer unter der Telefonnummer 04541/8000-153 im Fachdienst Bürgerdienste der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1 in Ratzeburg. Ein Bewerbungsformular kann auf der städtischen Webseite unter www.ratzeburg.de oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen in der Stadt Mölln und im Amt Breitenfelde
Die Stadt Mölln und das Amt Breitenfelde suchen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 Personen, die Interesse an einem Ehrenamt als Jugendschöffe/-innen haben. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Mölln / Amt Breitenfelde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Bewerbungen für das Amt einer Jugendschöffin/eines Jugendschöffen werden bis Freitag, 24. März 2023 erbeten. Informationen und Wissenswertes zum Schöffenamt sowie ein Bewerbungsformular erhält man auf den Internetseiten der DVS (Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen) www.schoeffenwahl2023.de. Weitere Auskünfte erteilt Judith Neubert unter der Telefonnummer 04542 803-129 oder per E-Mail judith.neubert@moelln.de.