• Impressum
  • Werbung
  • Karte
  • Veranstaltungskalender
Samstag, Januar 10, 2026
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Titel Herzogtum Lauenburg

Schöffen gesucht

von Pressemitteilung
Februar 28, 2023
Schöffen gesucht

Foto: Image by Sang Hyun Cho from Pixabay

257
VIEWS

Herzogtum Lauenburg (pm). Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Im Amt Büchen werden für die nachfolgend aufgeführten Gemeinden Freiwillige gesucht, die am Amtsgericht Schwarzenbek, Amtsgericht Ratzeburg und Landgericht Lübeck als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

GemeindeSchöffin / Schöffe in allgemeinen StrafsachenJugendschöffin / Jugendschöffe
Besenthal12
Bröthen12
Büchen1014
Fitzen12
Göttin12
Gudow34
Güster24
Klein Pampau12
Langenlehsten12
Müssen24
Roseburg12
Schulendorf12
Siebeneichen12
Tramm12
Witzeeze22

Die Gemeindevertretung der jeweiligen Gemeinde und der Jugendhilfeausschuss Kreises Herzogtum Lauenburg schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das bedeutet das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sowie für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 31.03.2023 bei der Gemeinde Büchen am Amtsplatz 1 in Büchen  unter der Telefonnummer 04155 / 8009-230. Formulare zur Bewerbung können von der Internetseite der Gemeinde www.amt-buechen.eu oder www.schoeffenwahl.de

heruntergeladen werden.
Tags: AmtsgerichtGudowLübeckRatzeburgSchöffenSchwarzenbek

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

RelatedPosts

Versuchen Sie‘s mal mit Schreiben!

Versuchen Sie‘s mal mit Schreiben!

von Pressemitteilung
Januar 10, 2026
0
36

Ratzeburg (pm). Der eigenen Kreativität auf der Spur – so könnte das Motto der Schreibnächte lauten. Verborgene Schätze heben, von...

Umfassende Beratungsangebote für Kulturschaffende

Verein ‚KunstWerk Mölln und Umgebung‘ stellt in Ratzeburg im Seniorenwohnsitz aus

von Pressemitteilung
Januar 4, 2026
0
307

Ratzeburg (pm). Dank der Vermittlung einiger Künstlerinnen hat es die Kulturreferentin der Ameos-Klinik, Petra Schoppenhauer, dem KunstWerk Mölln ermöglicht, seine Bilder...

Dreikönigstreffen der FDP in Ratzeburg: Kommunalpolitik im Dialog mit den Bürgern

Dreikönigstreffen der FDP in Ratzeburg: Kommunalpolitik im Dialog mit den Bürgern

von Pressemitteilung
Januar 4, 2026
0
121

Ratzeburg (pm). Der Kreisverband FDP Herzogtum Lauenburg lädt gemeinsam mit dem Ortsverband Ratzeburg am Dienstag, 6. Januar 2026, um 18.30...

Umfassende Beratungsangebote für Kulturschaffende

Öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates der Stadt Ratzeburg

von Pressemitteilung
Januar 2, 2026
0
89

Ratzeburg (pm). Am kommenden Montag, 12. Januar 2026, um 14.30 Uhr, startet die 18. öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates im Raum 2.11...

Nächster Artikel
Zeugen nach Einbruch in eine Wohnung gesucht

Wohnungseinbruch- Diebstahl in Mehrfamilienhaus

Herzogtum direkt

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg

*

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • RSS Feed

Folgen Sie uns

Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Sandesneben-Nusse
  • Gesundheit
  • Jugend direkt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg