Lübeck/Ratzeburg (pm). Premiere im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg: Erstmals soll bei der Kirchenkreis-Synode am Montag, 27. Februar 2023, ein Doppelhaushalt für dieses und das kommende Jahr verabschiedet werden. Die öffentliche Sitzung beginnt um 15.30 Uhr im Quellenhof in der Hindenburgstraße in Mölln.
Katrin Thomas, die Präses der Kirchenkreis-Synode, blickt mit Spannung auf die erste Sitzung 2023: „Der Haushalt ist ein sehr komplexes Gesamtwerk, das können sich alle, die öffentliche Haushalte kennen, gut vorstellen.“ Und der Haushalt, der dieses Mal im Fokus der Sitzung steht, ist ein ganz besonderer: „Wir werden zum ersten Mal einen Doppelhaushalt für 2023 und 2024 beschließen. Dadurch gibt es eine Planungssicherheit in Zeiten unvorhersehbarer Entwicklungen“, sagt Katrin Thomas. Das Landeskirchenamt prognostiziert für den Kirchenkreis für das Jahr 2023 Gesamteinnahmen in Höhe von 26 234 100 Euro und für das Jahr 2024 hochgerechnet 26 722 055 Euro. Der Gesamtbedarf des Kirchenkreises im Jahr 2023 beträgt 26 049 400 Euro, im kommenden Jahr 26 028 100 Euro. Enthalten in diesem Bedarf sind unter anderem die Zuweisung in Höhe von 20 beziehungsweise zehn Prozent der Gesamtzuweisung an die Kirchengemeinden beziehungsweise die Dienste und Werke.
Darüber hinaus wird den Mitgliedern der Synode eine Beschlussfassung zur Abstimmung vorgelegt, nach der die Kirchengemeinden eine finanzielle Sonderzuweisung in Höhe von fünf Euro pro Gemeindemitglied erhalten sollen. Der Kirchenkreis hat in den vergangenen Jahren stark umstrukturiert, so dass die zugewiesenen Mittel vorerst auskömmlich seien. Synoden-Präses Katrin Thomas geht davon aus, dass es in der Sitzung noch einmal um die Perspektiven der finanziellen Entwicklung gehen wird. „Die Einnahmen-Seite sieht zwar erst einmal ganz gut aus, wir wissen aber, dass sich durch die Inflation, steigende Preise an fast allen Stellen und neue Aufgaben unter anderem im Bereich des Klimaschutzes diese Zahlen in eine andere Richtung drehen werden“, sagt Katrin Thomas. Zudem werde sich das oberste Gremium des Kirchenkreises mit der eigenen Rücklagen-Politik beschäftigen müssen – angesichts mittelfristig erwartbar geringerer Kirchensteuereinnahmen.