Herzogtum Lauenburg (gb). Nicht erst seit dem Beginn des Flüchtlingsstromes, der durch den Krieg in der Ukraine ausgelöst wurde, mehren sich die Spendenaufrufe der Sozialkaufhäuser im Herzogtum Lauenburg. Spendende sind häufig unsicher, wenn es um die Abgabe von Möbeln und Gebrauchsgegenständen geht. Hierzu gibt Madeleine Wingeß aus der Regionalleitung der AWO-Sozialkaufhäuser Auskunft darüber, welche Gegenstände für eine Spende an ein Sozialkaufhaus der AWO Bildung und Arbeit gemeinnützige Gesellschaft in Betracht kommen.
„Gut erhaltene, gebrauchte Gegenstände sind grundsätzlich stets für eine Spende an ein AWO Kaufhaus geeignet. Diese Gegenstände können unter verschiedenen Aspekten von jedem Einzelnen geprüft werden, ob überwiegend folgende Kriterien erfüllt sind:
- – keine Beschädigungen (Kratzer, Risse, Löcher, Abplatzungen usw.)
- – bei Polstermöbeln: Sitzfläche nicht durchgesessen
- – bei Möbel: das Möbelstück entspricht den aktuellen (modernen) oder zeitlos klassischen Ansprüchen der Kunden/innen
- – Hausrat/Geschirr: grundsätzlich keine Einzelteile von Services, Sets ab Stückanzahl für 4 Personen; Töpfe und Pfannen mit Teflon-Beschichtung: unbedingt unbeschädigt, da andernfalls hohes gesundheitliches Risiko gegeben
- – Elektrogeräte: funktionstüchtig
- – Kleidung: keine Pelzmäntel aus echtem Pelz
Die Auflistung ist keinesfalls abschließend und kann lediglich als grober Leitfaden dienen. Zusätzlich können folgende Überlegungen hilfreich sein: Ich möchte/muss mich von dem Möbelstück trennen, weil
- – ich mit einer anderen Person zusammenziehen möchte/Hausstand verkleinern möchte; es sind noch gute Möbel für das Sozialkaufhaus übrig.
- – der Schrank nun wirklich zu alt geworden ist, dann entsorgen.
- – die Couch an einigen Stellen nicht mehr schön ist, dann vermutlich auch für andere nicht.
Es ist zu betonen, dass keine generellen allgemeingültigen Standards für die Bewertung einer Spende gegeben sind. Die Entscheidung, ob ein angebotener Gegenstand sich als Ware und Verkaufsangebot im Kaufhaus eignet und den Kundenwünschen unserer Klientel entspricht, kann immer erst abschließend vor Ort seitens unserer geschulten Fahrteams, die die Spende abholen (wollen), entschieden werden“, sagt Madeleine Wingeß und betont: „Soweit angebotene Spenden nicht angenommen werden können, erfolgt dieses in der Regel aus dem Blickwinkel unserer Kundschaft. Der überwiegende Teil unserer Kundschaft verfügt lediglich über ein geringes Einkommen. Dennoch sind diese Menschen, wie jeder andere auch, an gut erhaltenen, modernen und ansprechenden Produkten interessiert. Diese Aspekte versuchen wir stets bei unserer Entscheidung hinsichtlich einer Spende zu berücksichtigen.“
Madeleine Wingeß hofft, dass diese Erklärung zur Erhöhung der Transparenz der Entscheidungen hinsichtlich der Annahme oder gegebenenfalls auch Ablehnung einer Spende beiträgt. Zu beachten ist bei den Spenden, dass ein Bedarf an Sesseln und Kleinmöbeln besteht, da die Kundinnen und Kunden der Sozialkaufhäuser im Herzogtum Lauenburg nur über kleine Wohnungen verfügen.