Berkenthin (pm). Am 19. September 2022 hat die Gemeindevertretung Berkenthin auf Vorschlag der Berkenthiner Wähler-Initiative beschlossen, für die Bundesstraße innerorts Tempo 30 zu beantragen. Begründet wurde der Antrag von der BWI mit steigenden Einwohnerzahlen, wodurch das Verkehrsaufkommen zugenommen hat und die Querungen der Bundesstraße besonders problematisch empfunden würden. Auch erfolgte in der Begründung der Hinweis auf die Versorgungseinrichtungen an der Bundesstraße, die häufig auch von Fußgängern aufgesucht werden.
Der Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Herzogtum Lauenburg hat diesen Antrag laut einer Pressemitteilung der Gemeinde Berkenthin nun abgelehnt. Der Kreis führe aus: „Die Verkehrsverhältnisse auf der B208 stellen keine außergewöhnlichen Umstände, dar. Vergleichbare Situationen gibt es innerorts gerade im ländlichen Raum häufiger“. Besondere Umstände wie zum Beispiel eine besonders gefahrenträchtige Streckenführung sieht der Kreis hier nicht. Auch könnten Fußgänger Fahrzeuge rechtzeitig erkennen, um ein Überqueren der Straße problemlos zu ermöglichen. Der Kreis weiter: „Nach der aktuellen Verkehrsbelastung bestehen genügend Lücken im Verkehrsfluss, die es bei der gebotenen Vorsicht ermöglichen, die B208 zu überqueren.“ Das Vorhandensein diverser Straßeneinmündungen und Zu- bzw. Ausfahrten an sich, führe dabei auch noch nicht dazu, dass die Anordnung einer gesonderten Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich sei. Im Ergebnis lägen nach Ausführung des Kreises, in Abstimmung mit der Polizeidirektion Ratzeburg und dem Landesbetrieb Straßenbau die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 auf der B208 nicht vor.
„Als Gemeinde Berkenthin hoffen wir, dass die unterschiedlichen bundesweiten Initiativen von Kommunen zur Erleichterung der Einrichtung von Tempo 30-Zonen durch die jeweilige Kommune in eigener Verantwortung beim Bundesgesetzgeber alsbald Erfolg haben werden. Auch wir als Gemeinde Berkenthin sind der Meinung, dass wir unsere Verkehrsregelungen im Ort selber treffen sollten, weil auch wir diese Verkehrsregelungen zu beachten haben und am besten wissen, wie wir unseren Ort auch in dieser Hinsicht gestalten wollen“, heißt es seitens der Gemeinde Berkenthin weiter.
Auch der Antrag der Gemeinde (auf Antrag der BWI) zum Versetzen der Ortstafel in Richtung Sierksrade sei vom Kreis abschlägig beschieden worden. Der Kreis habe hier die Notwendigkeit des Beginns einer geschlossenen Ortschaft in Höhe der neuen Feuerwehr nicht nachvollzogen, so wie es die Gemeinde argumentiert hatte.