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Titel Herzogtum Lauenburg

Erneut die Kastration von freilebenden Katzen

von Pressemitteilung
Februar 7, 2023
Freilebende Katzen können wieder kastriert werden

Foto: pixabay.com

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Mölln/Ratzeburg/Geesthacht (pm). Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) unterstützt auch in diesem Jahr die Kastration von freilebenden Katzen. Ab Montag, 20. Februar 2023 können in Teilen Schleswig-Holsteins freilebende Katzen, das heißt Tiere, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden, über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds kastriert werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Tierschutzvereine. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, kommunaler Familie, Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und der damit verbundenen Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von dem Fänger beziehungsweise der Fängerin, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird. Der Vordruck bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten für die Kastrationen werden in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierarztpraxen und 130 Euro beziehungsweise 161 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds – je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Alle Katzen müssen nach der Kastration wieder an der Stelle ausgesetzt werden, wo sie gefangen wurden. Die Aktion ist bis zum Montag, 20. März 2023 geplant. Falls die Mittel im Fonds erschöpft sind, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.

Aufgrund eines Anstiegs in der neuen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte hat das Land Schleswig-Holstein seinen Finanzierungsanteil entsprechend erhöht und stellt für das Jahr 2023 einen Betrag von 110.000 Euro bereit. Auch der Deutsche Tierschutzbund und der Landesverband Schleswig-Holstein haben ihre Beteiligung entsprechend auf insgesamt 20.000 Euro angehoben. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der jeweils in der Gemeinde entstandenen Kastrationskosten. Auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich finanziell an der Aktion zu beteiligen.

Private Halterinnen und Halter von Katzen werden zudem aufgerufen, ihre Katzen in eigener Verantwortung kastrieren zu lassen. Zwischen 2014 und Herbst 2022 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen der Aktion gegen Katzenelend bereits rund 25.000 Katzen kastriert. Dabei handelte es sich zu rund 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater.

Hintergrund:

Die Zahl von freilebenden, nicht an Menschen gebundenen Katzen steigt stetig. Auf der Suche nach Nahrung werden die Tiere jedoch nicht immer fündig und ein Teil der Tiere ist krank und/oder verletzt. Gleichwohl bekommen die Katzen Nachwuchs. Viele der jungen Katzen werden daher bereits krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.


Weitere Informationen:

Alle erforderlichen Dokumente (Liste der teilnehmenden Gemeinden, Vordruck und Datenschutzerklärung) befinden sich auf folgender Webseite: www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de

.

Tags: GeesthachtKastrationspflicht für freilaufende KatzenKatzenLauenburgMöllnRatzeburgTierschutzTierschutz Mölln-Ratzeburg

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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