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Titel Herzogtum Lauenburg

Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden

von Pressemitteilung
November 23, 2022
Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden

Foto: Image by Manfred Richter from Pixabay, hfr

183
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Herzogtum Lauenburg (pm). Bereits im Juni 2021 hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) eine novellierte Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen herausgegeben.

Seit Längerem ist es also nicht mehr gestattet, Gartenabfälle zu verbrennen. Pflanzliche Abfälle aus Hausgärten müssen entweder als Kompost- oder Mulchmaterial im eigenen Garten verwertet oder über die Biotonne entsorgt werden. Die Landesverordnung gibt genaue Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen und zum Umgang mit Gartenabfällen.

Tags: NachhaltigkeitNaturschutzUmweltschutz

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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