Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Laut Meldedaten des Kompetenzzentrums meldepflichtiger Erkrankungen in Schleswig-Holstein wurden in den vergangenen 4 Wochen 342 Grippe-Fälle in Schleswig-Holstein gemeldet. Für die 46. Kalenderwoche sind inzwischen 159 nachgewiesene Fälle gemeldet worden. Damit hat sich die Fallzahl gegenüber der letzten Woche verdoppelt (78). Schwerpunkt ist die Stadt Kiel mit 43 gemeldeten Fällen in der 46. Kalenderwoche. Die Grippesaison hat in diesem Jahr wie prognostiziert außerordentlich früh begonnen, normalerweise beginnt die Grippesaison erst zum Jahreswechsel. Veröffentlicht sind die Meldedaten unter: https://www.infmed.uni-kiel.de/de/epidemiologie/flush/INV
Das Gesundheitsministerium möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass an den 15 Corona-Impfstellen in Schleswig-Holstein in diesem Herbst seit dem 2. November auch Grippeschutzimpfungen verabreicht werden (nach Terminbuchung oder samstags ohne Termin, mehr dazu hier: www.impfen-sh.de). Damit wurde ein zusätzliches niedrigschwelliges Impfangebot geschaffen, das bislang gut von den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern angenommen wird. So wurden bislang knapp 7000 Grippeschutz-Impfungen in den Impfstellen verabreicht. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Nach den bisherigen Rückmeldungen wird die Grippeimpfung auch in den Impfstellen sehr gut angenommen. Das ist besonders vor dem Hintergrund der begonnenen Grippewelle in dieser Saison ein gutes Zeichen. Nutzen Sie die Impfangebote bei den Hausärztinnen und Hausärzten und in den Impfstellen und schützen sich durch eine einfache Impfung. Wer einmal eine echte Grippe durchgemacht hat, weiß diese einfache Schutzmöglichkeit besonders zu schätzen.“
Neben der für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner empfohlenen Grippeschutz-Impfung gibt es weitere einfache Möglichkeiten, sich vor einer Ansteckung zu schützen:
- größere Ansammlungen meiden oder Abstand halten,
- Hygieneregelungen beachten (gründliches Händewaschen, in die Armbeuge husten und niesen)
- dort, wo insbesondere viele Menschen auf engstem Raum zusammenkommen freiwillig Maske tragen
- regelmäßiges Lüften (Stoßlüften)
Weiterhin weist das Gesundheitsministerium auf die Empfehlungen der STIKO für die Schutzimpfungen gegen Pneumokokken hin: (schleswig-holstein.de – Impfen A-Z – Pneumokokken) Ab dem Alter ≥60 Jahren ist zusätzlich zur Influenzaimpfung eine Pneumokokken-Impfung empfohlen (Epidemiologisches Bulletin 4/2022 (rki.de)).
Fragen und Antworten
Sollte ich mich gegen Grippe impfen lassen?
Ja. Insbesondere Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung wie medizinisches Personal oder in Folge einer chronischen Grunderkrankung sollen sich gegen Grippe impfen lassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeschutzimpfung besonders für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel:
- Personen ab 60 Jahren,
- Menschen mit chronischer Erkrankung,
- Schwangere ab dem 4. Schwangerschaftsmonat
- Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr (zum Beispiel medizinisches Personal) und
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.
Grundsätzlich gilt: Weder das Ausmaß einer Grippewelle noch die Schwere einer Grippeerkrankung sind vorhersehbar. Auch Nicht‐Risikopersonen können schwer an einer Grippe erkranken. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto eher kann man eine Ausbreitung der Erkrankung eindämmen und damit auch diejenigen schützen, die selbst keine Impfung erhalten können ‐ wie zum Beispiel Säuglinge bis zu einem Alter von 6 Monaten.
Im Zweifel ist die Frage nach einer Impfung mit dem Hausarzt/ der Hausärztin oder dem Kinderarzt/ der Kinderärztin zu klären. Die Grippeschutzimpfung kann in den Arztpraxen und seit dem 2. November auch in den Impfstellen des Landes erfolgen. Dabei können beide Impfungen (Corona und Grippe) laut STIKO grundsätzlich auch am gleichen Termin an verschiedenen Armen erfolgen. Weitere Info: RKI – Impfungen A – Z – Grippeschutzimpfung (Stand: 16.9.2022)
Gibt es bereits eine Grippewelle?
Ja. Detaillierte Informationen zur Grippe‐Saison gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft Influenza unter https://influenza.rki.de/.
Die Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz zu Influenza können hier eingesehen werden: https://www.infmed.uni-kiel.de/de