Herzogtum Lauenburg (pm). Die Jahresablesung für die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 der Vereinigte Stadtwerke (VS) steht vor der Tür. Hierfür benötigen wir die Zählerstände von unseren Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Vereinigte Stadtwerke Netz. Wie schon in den Jahren zuvor werden viele unserer Kundinnen und Kunden per Post benachrichtigt. Die Zählerkarten werden ab der 47. Kalenderwoche an die betroffenen Haushalte versendet. Die Rücksendung der Zählerstände muss nicht zwangsläufig auf dem Postweg erfolgen – bequemer geht es über die Internetseite der VS, am besten online unter: www.vereinigte-stadtwerke.de.
Besonders wichtig für die Übermittlung ist die auf jedem Zähler befindliche Zählernummer. Der Kunde trägt im Internet Vertragskontonummer, Zählernummer und Zählerstand ein. Auf der Ablesekarte werden lediglich der Zählerstand (Vorkommastellen) und das Ablesedatum erfasst. Mehrfachnennungen (per Post, online und telefonisch) bitte vermeiden. Die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung gestaltet sich durch die rechtzeitige Mitteilung der Zählerstände für die VS erheblich leichter.
„Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden aus dem Netzgebiet der Vereinigte Stadtwerke Netz Ihre Zählerstände bis zum Freitag, 2. Dezember mitzuteilen – so haben wir genügend Zeit die Datenmengen aufzubereiten und die Abrechnungen zeitnah bis Ende Januar 2022 zu verschicken“, sagt Marita Lehnhoff, Bereichsleiterin Kundenservice und Abrechnung bei der Vereinigte Stadtwerke. „Bitte sehen Sie von einem Besuch in unseren Kundenzentren ab und wählen zur Übermittlung der Daten stattdessen den Post- beziehungsweise Onlineweg. In Mehrfamilienhäusern werden die Zähler ab der 47. Kalenderwoche von Mitarbeitern der VS abgelesen. Bitte gewähren Sie unseren Kollegen Zutritt zu den Zählern. Jeder unserer Mitarbeiter kann sich ausweisen.“