Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Die Düngeverordnung des Landes Schleswig-Holstein ist online einsehbar, ebenso wie die Karte der belasteten Gebiete. Flächen zwischen dem Ratzeburger See und dem Mechower See, westlich des Schaalsees und zwischen Mölln und Lehmrade sind genau so betroffen, wie viele andere Bereiche im Herzogtum Lauenburg.
Die geänderte Düngeverordnung des Landes Schleswig-Holstein tritt heute (18. November) in Kraft. Das Land leistet somit seinen Beitrag zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) des Bundes. Um rückwirkende EU-Strafzahlungen wegen des Verstoßes Deutschlands gegen die EU-Nitratrichtlinie zu vermeiden, hatte die Bundesregierung das Verfahren zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete – der sogenannten „roten Gebiete“ – und eutrophierten Gebiete durch die Länder vereinheitlicht und auf kurzfristige Anpassung bis Ende November auf Landesebene gedrängt.
Die neue Kulisse der nitratbelasteten Gebiete ist unter folgendem Link veröffentlicht: Feldblockfinder (gdi-sh.de)
Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zur Landesdüngeverordnung (FAQs) finden sich unter: Landwirtschaft in Schleswig-Holstein – Landesdüngeverordnung 2022