Herzogtum Lauenburg (pm). Über das Bürgergeld wird bereits viel gesprochen und berichtet: Geplant ist dessen Einführung zum 1. Januar 2023. Auch das Jobcenter Herzogtum Lauenburg bereitet sich intensiv auf diese gesetzliche Neuerung vor. Allerdings können Zeitpunkt der Einführung und Inhalt der gesetzlichen Regelungen noch nicht verbindlich festgelegt werden.
Helena Grimme, Geschäftsführerin des Jobcenters Herzogtum Lauenburg, möchte vor allem den verunsicherten Kundinnen und Kunden des Jobcenters ihre Ängste nehmen: „Wer schon jetzt Leistungen vom Jobcenter Herzogtum Lauenburg erhält, muss ab dem 1. Januar 2023 keinen neuen Antrag einreichen oder Widerspruch einlegen. Ihre Leistungen werden natürlich auch über den Jahreswechsel hinaus bis zum Ende Ihres Bewilligungszeitraums weitergezahlt und automatisch an die neuen Regelungen des Bürgergeldes angepasst. Sie müssen also nichts veranlassen.“
Die Geschäftsführerin weist außerdem darauf hin, dass sofern das neue Bürgergeld-Gesetz gilt, auf der Homepage des Jobcenters ein Bedarfsrechner zur Verfügung stehen wird: „Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, auch wenn sie bisher keine Leistungen vom Jobcenter bezogen haben, die Möglichkeit zu überprüfen, ob bei Ihnen, auf Grund der neuen Rechtslage womöglich ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen könnte. Sollte sich ein Anspruch berechnen lassen, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden im Jobcenter Herzogtum Lauenburg. Wir stehen Ihnen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Telefon- und Online-Zugang werden bei uns intensiviert und ausgebaut. Dennoch ist und bleibt ein persönliches Gespräch immer unser oberstes Ziel,“ so Grimme.
• Für Kundinnen und Kunden: Mit dem Online-Portal jobcenter.digital können Weiterbewilligungsanträge, Veränderungsmitteilungen und dafür notwendige Unterlagen online an das Jobcenter übermittelt werden. Der zur Verfügung stehende Postfachservice kann zur datenschutzsicheren Kommunikation mit dem Jobcenter genutzt werden.
• Der Antrag kann auch formlos postalisch gestellt werden. Die Antragsunterlagen werden vom Jobcenter zugesandt.