Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). An den 15 Corona-Impfstellen in Schleswig-Holstein können in diesem Herbst ab Mittwoch, 2. November auch Grippeschutzimpfungen verabreicht werden. Damit wird ein zusätzliches niedrigschwelliges Impfangebot geschaffen, das kurzfristig Arztpraxen und Kliniken mit entlasten soll.
· Jeder, der einen Corona-Impftermin über www.impfen-sh.de bucht, kann am Impftermin selbst zusätzlich eine Grippeschutzimpfung in den jeweils anderen Arm erhalten (Eine separate Terminbuchung für die Grippeschutzimpfung ist nicht möglich.).
· Wer ausschließlich eine Grippeschutzimpfung wünscht, kann diese ab dem 5. November samstags von 10.30 bis 19.30 Uhr an jeder der 15 Impfstellen im Land – ohne Termin – erhalten.
· Für die Grippeschutzimpfung sind die Versichertenkarte (zwingend erforderlich) und der Impfpass mitzubringen.
· Die Grippeschutzimpfung steht in den Impfstellen, analog zur Corona-Schutzimpfung, allen ab 5 Jahren zur Verfügung.
· Es wird – wie auch in Arztpraxen üblich – der aktuelle tetravalente Grippe-Impfstoff verimpft.
· Um Impfstoffverwurf zu vermeiden, wird in den ersten Tagen für die Impfstellen eine begrenzte Menge an Grippe-Impfstoff pro Impfstelle zur Verfügung gestellt. Sollte sich eine besonders hohe Nachfrage ergeben, kann es also passieren, dass nicht jeder sofort die Grippeschutzimpfung erhält. Das Land wird in diesem Fall die verfügbare Impfstoffmenge in den Impfstellen entsprechend erhöhen.
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Um einen Beitrag zu leisten, den Impfschutz der Menschen in Schleswig-Holstein niedrigschwellig zu erhöhen und damit auch der Mehrfachbelastung in Arztpraxen und Krankenhäusern entgegenzuwirken, haben wir kurzfristig gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und weiteren Beteiligten eine pragmatische ergänzende Lösung für die Impfstellen des Landes gefunden und umgesetzt. Ich möchte mich bei allen Beteiligten für die schnelle und unkomplizierte Umsetzung bedanken! Alle Menschen in Schleswig-Holstein möchte ich noch einmal ermutigen, den eigenen Impfschutz zu prüfen, den Corona-Impfschutz nach den Empfehlungen aufzufrischen und sich auch gegen Grippe – beim Hausarzt oder in den Impfstellen – impfen zu lassen!“
Fragen und Antworten
Sollte ich mich gegen Grippe impfen lassen?
Ja. Insbesondere Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung wie medizinisches Personal oder in Folge einer chronischen Grunderkrankung sollen sich gegen Grippe impfen lassen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeschutzimpfung besonders für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel:
· Personen ab 60 Jahren,
· Menschen mit chronischer Erkrankung,
· Schwangere ab dem 4. Schwangerschaftsmonat
· Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr (zum Beispiel medizinisches Personal) und
· Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.
Grundsätzlich gilt: Weder das Ausmaß einer Grippewelle noch die Schwere einer Grippeerkrankung sind vorhersehbar. Auch Nicht‐Risikopersonen können schwer an einer Grippe erkranken. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto eher kann man eine Ausbreitung der Erkrankung eindämmen und damit auch diejenigen schützen, die selbst keine Impfung erhalten können ‐ wie zum Beispiel Säuglinge bis zu einem Alter von 6 Monaten.
Im Zweifel ist die Frage nach einer Impfung mit dem Hausarzt/ der Hausärztin oder dem Kinderarzt/ der Kinderärztin zu klären. Die Grippeschutzimpfung kann in den Arztpraxen und ab dem 2. November auch in den Impfstellen des Landes erfolgen. Dabei können beide Impfungen (Corona und Grippe) laut STIKO grundsätzlich auch am gleichen Termin an verschiedenen Armen erfolgen. Weitere Info: RKI – Impfungen A – Z – Grippeschutzimpfung (Stand: 16.9.2022)
Gibt es bereits eine Grippewelle?
Detaillierte Informationen zur Grippe‐Saison gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft Influenza unter https://influenza.rki.de/ .
Die Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz zu Influenza können hier eingesehen werden: https://www.infmed.uni-kiel.de/de