Herzogtum Lauenburg (pm). Vorsorge ist besser als Bohren. Deshalb sollten alle Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg die jährlichen Kontrolltermine beim Zahnarzt unbedingt wahrnehmen. Dies gilt ebenfalls für Kinder und Jugendliche. Nur wer regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht, kann einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse erhalten, wenn Zahnersatz benötigt wird. „Bei Kronen, Brücken und Prothesen können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Der regelmäßige Eintrag im Bonusheft ist bares Geld wert“, erklärt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Noch bis zum Jahresende wird empfohlen, die Kontrolle beim Zahnarzt durchzuführen.
Regelmäßige Zahnkontrolle bedeutet, dass Erwachsene mindestens einen Zahnarztbesuch im Jahr nachweisen müssen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist ein Kontrolltermin je Halbjahr nötig. Diese Vorsorgeuntersuchungen in der zahnärztlichen Praxis tragen dazu bei, die Zähne bis ins hohe Alter gesund zu halten. Die Zähne werden dabei ebenso wie Zahnfleisch und Mundraum auf mögliche Erkrankungen untersucht. Bei der Vorsorge erkennt der Zahnarzt oder die Zahnärztin unter anderem Beschwerden wie Zahnfleischbluten, Zahnstein oder Kieferfehlstellungen. Durch eine rechtzeitige und regelmäßige Behandlung kann schweren Zahnerkrankungen wie Karies oder Parodontitis gezielt vorgebeugt werden.
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht und das in der Praxis im Bonusheft dokumentieren lässt, beugt nicht nur Zahnschmerzen vor, sondern bekommt einen höheren Bonus auf den Festzuschuss: Wurde vor Beginn der nötigen Behandlung seit fünf Jahren lückenlos die Vorsorge im Bonusheft dokumentiert, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse von 60 auf 70 Prozent. Wer sogar zehn Jahre vor Behandlungsbeginn regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält 75 Prozent Festzuschuss. Das aktuelle Kalenderjahr wird hierbei jedoch nicht berücksichtigt. „Vorsorge wird also belohnt: Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und ein Bonusheft führt, kann durch den höheren Zuschuss von seiner Krankenkasse Geld sparen“, rät Wunsch.