Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht hat der Landwirtschaftsminister Werner Schwarz am Freitag, 30. September eine Rede gehalten. Die Rede vor dem Landtag hat folgenden Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
Residente Wolfspaare sind in zwei Fällen – im Sachsenwald und auch im Segeberger Forst – bestätigt worden. Sie alle kennen die gestrige Pressemeldung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) über die aktuellen Erkenntnisse des Wolfsmonitorings.
Vor dem Hintergrund ist es mehr als aktuell, dass wir uns heute im Landtag mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht Schleswig-Holsteins befassen. Wir werden den Wolf in das Landesjagdrecht Schleswig-Holstein aufnehmen. Das haben die Regierungsparteien beschlossen und im Koalitionsvertrag verankert. Mein Haus hat in Zusammenarbeit mit dem MEKUN damit begonnen, im Rahmen des 100-Tage-Programms der Landesregierung das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten und ist nach einer gründlichen rechtlichen Prüfung aktuell dabei, den notwendigen Gesetzentwurf zu finalisieren.
Dieser Schritt dient unter anderem dazu, klare Zuständigkeiten für den Fall eines zu entnehmenden Problemwolfs zu formulieren. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch in aller Deutlichkeit sagen: Der Schutzstatus des Wolfes wird damit nicht aufgehoben. Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit. Der Wolf bleibt weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Das Töten eines Wolfes ist somit nur unter Beachtung enggefasster Kriterien möglich. Aufgrund dessen ist auch die Einrichtung sogenannter „wolfsfreier Zonen“ – wie es von der FDP gefordert wird – rechtlich zurzeit nicht möglich.
Auch bei Änderung des Landesjagdrechts bleiben die Schranken des Artenschutzrechts bestehen. Die Voraussetzung einer Ausnahme für die Entnahme eines Wolfes sind für jeden Einzelfall zu prüfen. Die geplanten Änderungen im Landesjagdrecht werden die Halterinnen und Halter von Nutztieren nicht davon entlasten, für einen aktiven Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies zeigen auch die Lösungen anderer Bundesländer. Ungeachtet dessen, dass der große Zielkonflikt Nutztierhaltung und Wolf dadurch nicht gelöst werden wird, ist es richtig und wichtig den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Nur so können wir die Situation der Jägerinnen und Jäger in den Revieren beim Umgang mit dem Wolf verbessern. Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht werden wir erreichen, dass im Falle einer Ausnahme für die Entnahme eines Wolfes auf das jagdrechtliche System zurückgegriffen werden kann und die Jägerinnen und Jäger in einem gewohnten und konkreten Rechtsrahmen tätig werden können. Das fehlt bislang. Mit Ihren Ortskenntnissen und Erfahrungen im Umgang mit Wildtieren einschließlich des Erlegens von Wildtieren, sind Jägerinnen und Jäger die wichtigsten PartnerInnen für den Fall, dass eine artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme tatsächlich ausgesprochen werden muss.
Zudem soll auch der Umgang mit verletzten Wölfen im Landesjagdrecht weiter konkretisiert werden, um den Jägerinnen und Jägern klare und handhabbare Vorgaben an die Hand zu geben, wie sie mit einem verletzten Wolf umzugehen haben und unter welchen Bedingungen ein verletzter Wolf erlegt werden darf.
Und schließlich gilt es Ausnahmen für das Aneignungsrecht der Jagdausübungsberechtigten zu schaffen, da es für den Wolf aufgrund seines besonderen Schutzstatus nicht gelten darf. Lassen Sie mich abschließend noch einmal kurz auf die aktuelle Entwicklung eingehen. Nicht verhehlen möchte ich, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass in den beiden Territorien mit Wolfswelpen zu rechnen ist. Wir müssen also davon ausgehen, dass wir im nächsten Jahr in Schleswig-Holstein ein bis zwei Wolfsrudel beherbergen werden. Angesichts dessen ist die Änderung des Landesjagdrechts mit der Aufnahme des Wolfes ein erster wichtiger Schritt. Wir werden die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Vielen Dank!“