Herzogtum Lauenburg (pm). Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen.
Wer in der Lebensmittelzubereitung tätig ist, muss daher nachweisen, dass er über den hygienisch korrekten Umgang mit Lebensmitteln belehrt wurde. Bis zum Beginn der Corona-Pandemie hat das Kreisgesundheitsamt diese Belehrungen in Präsenz durchgeführt und regelmäßig im Gesundheitsamt angeboten. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und der überall geltenden Kontaktbeschränkungen während der Pandemiebekämpfung, konnten die Kurse nicht mehr angeboten werden.
Seit Montag, 29. August 2022 ist das nun anders. Die Hygienebelehrungen stehen ab sofort als Online-Dienst unter www.kreis-rz.de/hygienebelehrung oder über das Bürgerportal des Kreises unter www.kreis-rz.digital in mehreren Sprachen zur Verfügung. Das Kreisgesundheitsamt kooperiert bei den Online-Belehrungen mit dem Technologiezentrum Glehn Gesellschaft aus Korschenbroich. Voraussetzungen sind lediglich ein Smartphone zur Identifikation mittels Ausweisdokument sowie ein internetfähiges Endgerät wie PC, Laptop oder Tablet. Die Belehrung schließt mit einem Test ab. Nach bestandenem Test wird das Teilnahmezertifikat zugeschickt.