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Titel Gesundheit

Impfkampagne startet

Termine für Schülerinnen und Schüler an teilnehmenden weiterführenden Schulen

Pressemitteilung von Pressemitteilung
August 26, 2022
Gebuchte Impftermine wahrnehmen

Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

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Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm).  Schleswig-Holstein belegt bei den Corona-Impfquoten im bundesweiten Vergleich weiterhin Spitzenplätze. So liegt das Land bei den Auffrischimpfungen in allen Altersgruppen auf Platz eins. Bei den 12- bis 17-Jährigen hat Schleswig-Holstein mit 88 Prozent bei der Grundimmunisierung und mit 47,1 Prozent bei den Boosterimpfungen bundesweit mit Abstand die höchsten Impfquoten.

Auch bei den 5- bis 11-jährigen Kindern ist die Quote mit 31,1 Prozent bei den Erstimpfungen bundesweit die höchste. Um diesen erfolgreichen Weg fortzusetzen, sollen noch vorhandene Impflücken – bei den 12- bis 17- Jährigen insbesondere bei der Auffrischimpfung (sogenannter „Booster“) – geschlossen werden. Deshalb setzt das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Bildungsministerium nun die Impfkampagne an weiterführenden Schulen fort und macht erstmals auch Schülerinnen und Schülern unter 12 Jahren an weiterführenden Schulen ein Impfangebot. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem 100-Tage- Programm der Landesregierung umgesetzt.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Die Impfung schützt wirksam vor den Folgen einer Covid-19-Infektion. Es ist daher sehr wichtig, dass auch die Schülerinnen und Schüler einen guten Impfschutz für den Herbst und Winter haben. Bisher haben sich bereits viele Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein gegen das Coronavirus impfen lassen und damit einen herausragenden Beitrag geleistet, dass Schleswig-Holstein bislang verhältnismäßig glimpflich durch die Pandemie gekommen ist. Mit der neuen Impfkampagne möchten wir diesen erfolgreichen Weg fortsetzen. Den Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen wird damit ein niedrigschwelliges und leicht zugängliches Impfangebot direkt vor Ort in den Schulen gemacht.“

Bildungsministerin Karin Prien sagt: „Wir sind in Präsenz gut in ein weitgehend normales Schuljahr 2022/23 gestartet. Diese Normalität ist auch möglich, weil sich so viele Kinder und Jugendliche und ihre Lehrkräfte haben impfen lassen. Mit der aktuellen Impfkampagne und den umfassenden Informationen für alle Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern leisten wir einen weiteren Beitrag dazu, dass die Schulen auch im Herbst und im Winter mit möglichst wenig Beeinträchtigungen geöffnet bleiben können. Wir haben dazu ein einfaches und unkompliziertes Verfahren für die Schulen entwickelt, das sich im Laufe der Impfkampagne bereits bewährt hat. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler die Beratung und das Impfangebot nutzen.“

Termine für Impfungen im Rahmen der Impfkampagne werden frühestens ab Ende August oder Anfang September an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen sowie an den berufsbildenden Schulen und Förderzentren angeboten. Die genauen Impftermine werden von den jeweiligen Schulen bekanntgegeben. Die Impfungen werden von mobilen Impfteams durchgeführt, die von den Schulleitungen angefordert werden können. Verimpft wird der für die Altersgruppe ab 12 Jahren empfohlene Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech sowie für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren der Impfstoff Comirnaty 10 µg von BioNTech (der sogenannte „Kinder-Impfstoff“). Die mobilen Impfteams vor Ort stellen im Anschluss die Impfung direkt digitale Impfzertifikate aus, sofern dies gewünscht ist.

Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Eine Anmeldung zum Impftermin ist nicht erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich vom Unterricht befreien lassen, falls der Impftermin in die Unterrichtszeit fallen sollte. Kinder unter 12 Jahren müssen – wie bei einer Impfung in einer Impfstelle oder beim Kinderarzt auch – von einem Elternteil begleitet werden und können ohne Begleitung nicht geimpft werden. Für die Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren gilt, dass eine Begleitung durch ein Elternteil beim Impftermin grundsätzlich möglich, aber nicht vorgeschrieben ist. Für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren müssen die Einwilligungserklärung und der Aufklärungsbogen von einer sorgeberechtigten Person unterschrieben worden sein. Ältere Kinder können die Dokumente selbst unterschreiben.

Für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) zunächst eine Impfung. Für Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen werden zwei Impfungen sowie – aufgrund der aktualisierten STIKO-Empfehlung vom 18. August – zwei Auffrischimpfungen empfohlen. Für gesunde Kinder werden zwei Impfstoffdosen empfohlen, wenn sich in ihrem engeren Umfeld Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können. Für Kinder, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, gilt, dass diese frühestens drei Monate nach der Infektion eine Impfung erhalten sollen. Zu beachten ist, dass eine durchgemachte Infektion (symptomatisch oder asymptomatisch) keine Immunität gegen spätere COVID-19-Erkrankungen mit bekannten oder neuen Virusvarianten bewirkt. Erst zusammen mit der empfohlenen Impfstoffdosis führt die bereits durchgemachte Infektion nach Ansicht der STIKO zum Aufbau einer Basisimmunität. Somit wird auch für bereits infizierte Kinder eine Impfung empfohlen.

Die Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren können eine Erst-, Zweit- oder Drittimpfung und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine vierte Impfung  in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Auffrischimpfung bei den Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren ist, dass die letzte Impfung der Grundimmunisierung (aktuell die zweite Impfung oder eine Impfung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion) mindestens drei Monate zurückliegt. Wie bei Kindern unter 12 Jahren gilt, dass den Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung eine zweite Auffrischimpfung empfohlen wird (laut der aktuellen STIKO-Empfehlung vom 18. August).

Weitere Informationen zur Impfkampagne in den Schulen gibt es unter www.impfen-sh.de. Dort finden sich auch nähere Informationen zu den Dokumenten, die zum Impftermin mitzubringen sind, sowie Vordrucke von Aufklärungs-, Einwilligungs- und Anamnesebögen. Umfassende FAQ zum Thema Impfen gibt es auf der Seite des RKI unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfung_Kinder_Jugendliche.html sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/impfung-bei-kindern-und-jugendlichen/.

Tags: CoronaCOVID-19Impfungen
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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