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Titel Herzogtum Lauenburg

Afrikanische Schweinepest

Gebührenverzicht für Trichinenuntersuchungen soll Jäger entlasten

von Pressemitteilung
August 26, 2022
Afrikanische Schweinepest – im Herzogtum Lauenburg Allgemeinverfügung  erlassen

Wildschweine. Foto: MikeAdventure by Pixabay, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Die Kreise und kreisfreien Städte verzichten nach einer Vereinbarung mit der Landesregierung seit dem 1. August 2018 auf die Gebühren der Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen. Ursprünglich war dieses Vorgehen auf 2 Jahre befristet, wurde nun aber wie bereits 2020 um 2 weitere Jahre verlängert.

Die Untersuchung auf den auch für Menschen gefährlichen Parasiten ist bei erlegten Wildschweinen und einigen anderen Tieren Pflicht. Jäger müssen dafür normalerweise je Untersuchung eine Gebühr von 4,50 Euro zahlen. Um der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen, wurde die Jägerschaft im Land aufgerufen, die Schwarzwildbestände möglichst zu reduzieren. Durch den Verzicht auf die Untersuchungsgebühren sollen die Jäger dabei unterstützt werden.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises konkretisiert die Regelung: Für in Schleswig-Holstein geschossene Wildschweine entfällt weiterhin die Gebühr für die Trichinenuntersuchung. Sofern die Probe von einem ermächtigten Jäger selbst entnommen und zur Untersuchung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung oder den amtlichen Tierärzten/innen des Kreises abgegeben wird. Sonderleistungen wie die amtliche Probenahme oder die Wildfleischuntersuchung bleiben ebenso gebührenpflichtig wie die Trichinenuntersuchung von Schwarzwild aus Gattern, aus anderen Bundesländern oder bei anderen Tierarten.

Tags: KreisjägerschaftSchweinepestWildschweine

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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