Herzogtum Lauenburg (pm). Der Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Herzogtum Lauenburg hat mit der Vielzahl der pflichtigen Führerscheinumtauschanträge alle Hände voll zu tun. Um Frust und Wartezeiten für den Führerscheinumtausch gering zu halten, wird neben einem persönlichen Termin zum Führerscheinumtausch auch ein postalisches Antragsverfahren angeboten. „Das postalische Verfahren ist sowohl für uns als auch für die Umtauschpflichtigen der einfachste und komfortabelste Weg zum neuen EU-Kartenführerschein,“ erklärt Tanja Stamer, Leiterin des Fachdienstes Straßenverkehr. „Niemand muss damit auf einen Termin warten oder sich für den Antrag auf den Weg in unsere Führerscheinstelle machen. Einfach den ausgefüllten Antrag mit einem aktuellen Passbild und Kopien von aktuellem Personalausweis und Führerschein zu uns schicken. Die Originale müssen dann erst bei der Abholung des neuen Führerscheins vorgelegt werden.“ Eine Online-Antragstellung ist wegen der erforderlichen Unterschrift, die später auch auf dem neuen Führerschein abgedruckt wird, nicht möglich.
Trotzdem: Das postalische Verfahren spart viel Zeit und Aufwand. Und auch das leidige Warten auf einen Termin entfällt. Stamer weiter: „Derzeit haben wir in unserem Online-Terminvergabeportal Wartezeiten von bis zu 8 Wochen auf einen Termin in der Führerscheinstelle. Dieser Eindruck täuscht aber. Immer wieder werden auch kurzfristig neue Termine freigeschaltet. Von Kundinnen und Kunden abgesagte Termine gehen sofort wieder online und können direkt gebucht werden. Wichtig ist nur: Wenn Sie einen Termin gebucht haben und diesen nicht mehr wahrnehmen wollen oder können. Sagen Sie bitte ab! Nur so können die Termine schnell wieder neu vergeben werden.“
Die Bearbeitungszeit für den Führerscheintausch hängt von mehreren Faktoren ab: Wie schnell werden die Gebühren gezahlt? Muss eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Führerscheinbehörde eingeholt werden? Und letztlich, wie lange dauert die Herstellung des Führerscheins in der Bundesdruckerei? In der Regel sollte mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 6 Wochen gerechnet werden.
Ist der neue Führerschein fertig, kann dieser teilweise direkt zugeschickt oder nach Wunsch entweder im Fachdienst Straßenverkehr oder in vielen Fällen auch im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeholt werden. Der alte Führerschein wird dort entwertet oder auf Wunsch auch entsorgt.
Nachdem bis zum 19. Juli 2022 alle Papierführerscheine derjenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden getauscht sein sollten, sind nun diejenigen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, aufgefordert, den Führerschein bis zum 19. Januar 2023 zu tauschen.
Wer bereits einen Kartenführerschein hat oder in einem anderen Jahr geboren wurde, hat noch Zeit. Die dann geltenden Fristen und alle Informationen zum Nachlesen sowie benötigte Antragsformulare und Online-Terminvergabe finden sich unter www.kreis-rz.de/strassenverkehr.