Herzogtum Lauenburg/Büchen (pm). Die Gemeinde Büchen weist darauf hin, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Hecken, Bäume und Anpflanzungen zurückgeschnitten werden müssen. Äste und Zweige, die über Fahrbahn ragen, müssen mindestens bis zur Grundstücksgrenze auf einer Höhe bis 4,50 Meter und über Rad- und Gehwegen bis 2,50 Meter zurückgeschnitten werden (Lichtraumprofil).
An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sollten Anpflanzungen über einer Höhe von 80 Zentimeter zurückgeschnitten werden, um den Verkehrsteilnehmern eine ausreichende Übersicht zu gewährleisten (Sichtdreieck). Weiterhin ist besonders darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel uns Straßenbeleuchtungen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.