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Titel Herzogtum Lauenburg Büchen

Verkehrssicherungspflicht: Zurückschneiden von Pflanzen

von Pressemitteilung
Juli 19, 2022
Verkehrssicherungspflicht: Zurückschneiden von Pflanzen

Foto: Gemeinde Büchen, hfr

136
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Herzogtum Lauenburg/Büchen (pm). Die Gemeinde Büchen weist darauf hin, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Hecken, Bäume und Anpflanzungen zurückgeschnitten werden müssen. Äste und Zweige, die über Fahrbahn ragen, müssen mindestens bis zur Grundstücksgrenze auf einer Höhe bis 4,50 Meter und über Rad- und Gehwegen bis 2,50 Meter zurückgeschnitten werden (Lichtraumprofil).

An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sollten Anpflanzungen über einer Höhe von 80 Zentimeter zurückgeschnitten werden, um den Verkehrsteilnehmern eine ausreichende Übersicht zu gewährleisten (Sichtdreieck). Weiterhin ist besonders darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel uns Straßenbeleuchtungen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.

Tags: BüchenVerkehrsbehinderungenVerkehrssicherheit

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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