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Titel Herzogtum Lauenburg Büchen

Neue Grundsteuerreform

von Pressemitteilung
Juni 22, 2022
Neue Grundsteuerreform

Grundsteuerreform. Foto: geralt by pixabay, hfr

351
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Büchen/Ratzeburg (pm). Ab 2025 muss die Grundsteuer deutschlandweit neu festgesetzt werden. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke neu bewertet.

Die Daten zur neuen Grundsteuerreform werden vom zuständigen Finanzamt in Ratzeburg erhoben. Im Juni oder Juli 2022 erhalten Sie von der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung ein Informationsschreiben über die Reform und die damit verbundene Erklärungspflicht. Dieses Schreiben enthält auch die Steuernummer Ihres Grundbesitzes, die Sie für die Abgabe der Erklärung benötigen. Die neue Grundsteuer wird erst ab 2025 fällig. Bitte zahlen Sie Ihre Grundsteuer bis dahin in der Höhe, die in dem letzten Bescheid durch die Gemeinde Büchen genannt wurde.

Die Steuererklärung soll ab dem 1. Juli 2022 elektronisch über  www.elster.de abgeben werden. Dafür ist ein Benutzerkonto anzulegen, das bereits jetzt, falls noch nicht vorhanden, beantragt werden kann. In Härtefällen kann die Erklärung jedoch auch in Papierform erfolgen. Die hierfür erforderlichen Formulare können Sie im Bürgerhaus in der Steuerabteilung erhalten. Welche Angaben in der Erklärung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Informationsflyer des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein, welchen Sie unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer herunterladen können. Ab 1. Januar 2025 werden alle Eigentümer aufgrund der neuen Grundsteuerreform neue Grundsteuerbescheide erhalten.

Tags: GrundsteuerSteuererklärung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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