Herzogtum Lauenburg (pm). Ab Montag, 20. Juni 2022 sind im Kreis Herzogtum Lauenburg Bauwerksprüfer zur turnusgemäßen Kontrolle der Brückenbauwerke an den Kreisstraßen unterwegs. Etwa einen Monat lang werden die knapp 30 Brücken und Unterführungen dem alle 6 Jahre fälligen „Brücken-TÜV“ unterzogen.
Die Kontrollen können unter fließendem Verkehr mit kurzen, geringfügigen Verkehrsbeeinträchtigungen durchgeführt werden. Zwei Prüfungen an größeren Unterführungen in Schwarzenbek und Wohltorf wurden wegen erforderlicher Straßensperrungen zum Einsatz von Hubsteigern erst für die Herbstferien eingeplant. Während der Dauer der Sperrung werden in den jeweiligen Bereichen parallel fällige Baumpflegearbeiten durchgeführt, die während der Brutzeit im Sommer nicht möglich sind.
Brücken und ähnliche Bauwerke an öffentlichen Verkehrswegen müssen in Deutschland nach einheitlichen Normen regelmäßig geprüft werden. Dabei gelten auch schon kleine Bauwerke ab einer bestimmten Spannweite bereits als Brücke. Dazu zählen auch Wasserdurchlässe ab 2 Metern Rohrdurchmesser. Die meisten Brückenbauwerke an den Kreisstraßen sind im Alltag für Verkehrsteilnehmerinnen und –Teilnehmer vermutlich nicht wahrnehmbar da sie oftmals unter einer starken Erdschicht verborgen sind und sich nicht vom Straßenniveau abheben. Dennoch ist eine regelmäßige Kontrolle vorgeschrieben und wichtig um frühzeitig eventuelle Schäden erkennen und beheben zu können. In diesem Jahr werden alle Brückenbauwerke je nach Fälligkeit einer intensiven Hauptprüfung oder einer einfachen Sichtprüfung unterzogen. Die Hauptprüfung erfolgt alle 6 Jahre, die Sichtprüfung jeweils 3 Jahre nach der Hauptprüfung.
Bei der Hauptprüfung werden alle Bauteile „handnah“ auf eventuelle Beschädigungen, übermäßige Abnutzungserscheinungen und Korrosion geprüft. Dazu müssen bei einigen Bauwerken technische Hilfsmittel wie Hubsteiger oder Boote eigesetzt werden. Bei den vornehmlich kleineren Bauwerken des Kreises genügen in den meisten Fällen aber Leitern, Kleingerüste oder Wathosen.