Geesthacht (pm). Finanzielle Anreize für eine Umgestaltung der Dachflächen soll die neue Förderrichtlinie „Grüne Dächer für Geesthacht“ schaffen, die die Ratsversammlung im Mai beschlossen hat. Ab jetzt können über diese nun 30.000 Euro Fördergelder verteilt werden.
„Gefördert wird die Anlage von Dachbegrünungen auf Wohn- und Gewerbegrundstücken sowie Nebengebäude wie Carports und Garagen“, erklärt Jürgen Pflantz, Leiter des Fachdienstes Umwelt der Geesthachter Stadtverwaltung. Einzige Voraussetzungen: Das zu begrünende Dach muss mindestens 10 m² groß sein und die Arbeiten, die sich an die FLL-Richtlinie für die Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünung halten sollen, müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Die Förderhöhe liegt bei 30 Euro/ m², wobei der maximale Zuschuss bei 3.000 Euro liegt. Für die Nebengebäude können 20 Euro/ m² genehmigt werden, hier gilt eine Maximal-Förderhöhe von 2000 Euro. „Damit Fördermittel fließen können, muss der Antrag vor der Beauftragung einer Auftragsleistung eingereicht worden sein. Denn die Förderrichtlinie soll einen Anreiz schaffen, dass mehr Grün auf Geesthachts Dächern zu sehen sein wird“, sagt Jürgen Pflantz.
Sinnvoll ist die Steigerung des Grüns im Stadtgebiet in mehrfacher Hinsicht: Insekten und Vögel können sich dort aufhalten und finden Nahrung. Zudem wirken Grünflächen als Wasserspeicher bei Regenereignissen, sie verzögern den Ablauf des Wassers in den Kanal und führen im Sommer zu einem Kühlungseffekt in der Umgebung. „Und das Gründach wirkt im Winter übrigens isolierend. Damit die Wasser speichernde Wirkung eintritt, soll die Substratschicht mindestens 8 Zentimeter im Aufbau betragen und bei Nebengebäuden 6 Zentimeter“, erklärt Jürgen Pflantz. Antragsunterlagen und die Förderrichtlinie sind auf der Internetseite der Stadt Geesthacht (www.geesthacht.de) unter dem Punkt „Leben in Geesthacht“/“Umwelt und Natur“ hinterlegt. Der erste Förderzeitraum endet am 31. März 2023.