Ratzeburg (pm). Noch ist der Sommer nicht angekommen an den Ratzeburger Seen, aber die stetig steigenden Temperaturen lassen die Lust auf ein sonniges Badevergnügen wachsen. Im Hintergrund laufen bereits die Vorbereitungen für eine unbeschwerte Badesaison.
Im Auftrag der Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe sind vor wenigen Tagen die Flachwasserbereiche an den beiden öffentlichen Badestellen Schlosswiese (zirka 700 m²) und am Aqua Siwa (zirka 300 m²) einer Intensivreinigung unterzogen worden. Mitarbeiter der Firma Sasiba haben mit einem patentierten und bewährten Verfahren verletzungsträchtige und umweltschädigende Fremdkörper sicher aus der oberen Sedimentschicht entfernt. Gerade an Naturbadestrände finden sich immer wieder Glasscherben, Nägel, Angelhaken, Plastik- und Metallteile und anderer Müll und Schrott, der zu schmerzhaften Schnitt- und Stichverletzungen führen kann. Die Ausbeute der diesjährigen Intensivreinigung bestätigt dies eindrucksvoll. Ein Zertifikat der Firma Sasiba bestätigt nun ein verletzungsfreies Badevergnügen an beide Badestellen.
Verwaltungsseitig wurde zudem die Badeordnung der Stadt Ratzeburg für die öffentlichen Badestellen aktualisiert. Sie ist unter Bekanntmachungen auf der Webseite der Stadt Ratzeburg einzusehen und wird an den Badestellen ausgehängt. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bereich der Badestellen und soll sicherstellen, dass alle Besucherinnen und Besucher dort ohne Gefahr und bei einwandfreien hygienischen Verhältnissen baden können. Sie setzt die Vorgaben um, die sich aus der 2021 erlassenen ‚Landesverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen‘ ergeben. Diese schreibt für jede Badestelle eine Gefährdungsprüfung durch die Kommune nach festgelegten Standards zur Badesicherheit vor. Es geht hierbei um Fragen der Badeaufsicht sowie der Sicherungs- und Rettungsvorkehrungen, die im Rahmen von Begehungen mit Vertretern der Stadt und dem DLRG Ortsgruppe Ratzeburg als beauftragter Badeaufsicht gemeinsam erörtert wurden. Dabei musste unter anderen festgelegt werden, dass die beliebte schwimmende Baderutsche an der Seebadestelle Schloßwiese, vorerst nicht wieder aufgebaut werden kann. Eine dauerhafte Aufsicht, wie aktuell vorgeschrieben, kann für diese Einrichtung nicht gewährleistet werden.