Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). „Die Tradition der Knickpflege in Schleswig-Holstein“ soll als Immaterielles Kulturerbe (IKE) anerkannt werden.“ Einen entsprechenden Antrag hat das Kulturministerium im fünften IKE-Bewerbungsverfahren der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) bei der Kultusministerkonferenz (KMK) eingereicht. „Knicks prägen seit Jahrhunderten die schleswig-holsteinische Landschaft. Sie sind gewachsene Naturelemente, die von historischer und naturräumlicher Bedeutung sind. Die Tradition der Knickpflege gehört deshalb auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (25. Mai) in Kiel.
Im Herbst entscheidet das unabhängige Expertenkomitee der DUK, ob der Antrag für das Bundesweite Verzeichnis, das aktuell 131 Einträge umfasst, empfohlen wird. Die Aufnahme stellt eine öffentliche Anerkennung der kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland dar.
Um die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis konnten sich bis zum 30. November 2021 Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen bewerben, die traditionelle Ausdrucksformen ausüben, aktiv pflegen und erhalten und damit an nachfolgende Generationen weitergeben. Ein vom Ministerium berufener Beirat hatte den Antrag, der von der „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. in Schleswig-Holstein (AbL)“ eingereicht wurde, zuvor begutachtet und die Weiterleitung empfohlen.
In der Begründung heißt es: „Knicks sind historisch über mehrere Jahrhunderte gewachsene Naturelemente, die nur aufgrund einer traditionellen Form der Pflege in ihrer gewachsenen Struktur erhalten geblieben sind. Das Wissen um die Knickpflege ist über Generationen weitergegeben worden und wird auch heute noch aktiv an alle Akteurinnen und Akteure, die daran mitwirken, gezielt vermittelt. Auch wenn sich die Funktion der Knicks verändert und erweitert haben mag, erfüllen sie bis heute wichtige ökologische und wirtschaftliche Aufgaben und dienen wegen ihrer landschaftsprägenden und als typisch für Schleswig-Holstein wahrgenommenen Erscheinung als wichtige Identitätsmarker der grünen Infrastruktur des Landes“
In das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen sind aus Schleswig-Holstein die „Trakehner-Zucht“ (2022) und „Ringreiten“ (2021), seit 2018 das Gute-Praxisbeispiel „Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten im deutsch-dänischen Grenzland“, die „Helgoländer Dampferbörte“ (2018) und seit 2014 das „Biikebrennen“ sowie länderübergreifend aus dem norddeutschen Raum die „Niederdeutsche Bühnentradition“. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes soll die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland abbilden.
Weitere Informationen unter https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe