Herzogtum Lauenburg (pm). Mit Landeserlass vom Dienstag, 3. Mai gelten seit Mittwoch, 4. Mai neue Absonderungsregeln im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung. Eine Pflicht zur häuslichen Absonderung besteht nur noch für Menschen mit einem positiven Testergebnis, Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr isolieren.
Diejenigen, die sich aufgrund ihres positiven Testergebnisses isolieren müssen, brauchen nur noch 5 Tage ab Testdatum in Isolation verbringen. Eine Verkürzung der Absonderungszeit gibt es nicht mehr, ein negativer Testnachweis zum Verlassen der Isolation ist ebenfalls nicht mehr nötig, wird aber weiterhin dringend empfohlen. „Um die Ansteckungsgefahr für andere reduzieren zu können sollten sich Menschen vor Verlassen der häuslichen Isolierung lieber testen lassen,“ sagt Dr. Kaschlin Butt, seit Mai 2022 neue Leiterin des Kreisgesundheitsamtes. „Für medizinisches und pflegerisches Personal in Einrichtungen für Menschen vulnerabler Gruppen, wie Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen, besteht weiterhin eine Testpflicht. Erst mit einem Negativ-Nachweis dürfen sie wieder arbeiten gehen.“
Weiterhin gilt: Ein positives Schnelltestergebnis muss stets durch einen PCR-Test bestätigt werden. Ist dieser negativ, kann die Isolation beendet werden. Der PCR-Testnachweis sollte zudem gut aufbewahrt werden, da dieser als Genesenennachweis gilt. In Apotheken kann damit ein digitales Genesenenzertifikat erstellt werden. Gesonderte Bescheinigungen verschickt das Kreisgesundheitsamt deswegen nicht mehr. Auch das bisher noch für Mitarbeitende in Einrichtungen des Gesundheitswesens praktizierte SMS-Benachrichtigungsverfahren wurde mit Änderung des Absonderungserlasses abgeschafft. „Die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen haben sich in den letzten beiden Jahren gut auf die Pandemielage eingestellt. Alle wissen mittlerweile, wie sie sich im Falle einer Infektion zum Schutz ihrer Patientinnen und Patienten verhalten müssen. Eine gesonderte Benachrichtigung kann daher nun entfallen,“ berichtet Butt weiter.
Eine weitere Neuerung, die der Erlass mit sich brachte: Auch in Kitas, wo bis Mittwoch noch ganze Gruppen durch das Gesundheitsamt in Isolation geschickt wurden, gibt es solche Anordnungen nicht mehr. „Der Landeserlass sieht keine Quarantäne für Kontaktpersonen mehr vor, ganze Kitagruppen in Quarantäne zu schicken wäre daher unverhältnismäßig. Aus Infektionsschutz-Sicht empfehle ich dennoch allen Eltern, die diese Möglichkeit haben, Ihre Kinder bei einem Corona-Fall in der Kita-Gruppe zu Hause zu betreuen,“ so Butt.
Insgesamt scheint sich die Corona-Lage derzeit zu entspannen, seit etwa 6 Wochen sinken die wöchentlichen Infektionszahlen. „Dennoch darf man nicht übersehen, auf welchem Niveau wir uns derzeit bewegen,“ erklärt Butt. „Die Infektionszahlen mögen zwar sinken, wir haben aber nach wie vor etwa 2.000 Fälle je Woche, wahrscheinlich ist die Dunkelziffer deutlich höher. Das sind jede Woche mehr Fälle als wir im gesamten ersten Pandemiejahr 2020 registriert haben. Die Impfungen scheinen schwere Verläufe in den meisten Fällen zu verhindern, dennoch empfehle ich weiterhin, nicht gänzlich auf die bekannten Maßnahmen zum Eigen- und Fremdschutz zu verzichten.“