Herzogtum Lauenburg (pm). Derzeit gibt es viel Arbeit für die Kreiswahlleitung im Ratzeburger Kreishaus. Die Arbeiten für die Landtagswahl am 8. Mai 2022 sind im vollen Gange. Und nunmehr sind bereits die Vorbereitungen für die Kreistagswahl im Mai 2023 angelaufen.
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27. April 2022 einstimmig die 23 Wahlkreise für die Kreistagswahl festgelegt. Landrat Dr. Christoph Mager als Kreiswahlleiter hatte dem Ausschuss vorgeschlagen, keine Änderungen im Zuschnitt der Wahlkreise gegenüber der Kreiswahlen 2013 und 2018 vorzunehmen. „Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Außerdem sollen die Grenzen der Gemeinden und die gemeindlichen Wahlkreise in der Regel nicht durchschnitten werden und auch die Grenzen der Ämter sind möglichst zu wahren. Die vor fünf Jahren gebildeten Wahlkreise erfüllen diese gesetzlichen Vorgaben, so dass keine Änderungen notwendig sind“, erklärte Dr. Mager im Ausschuss.
Wie bisher werden in den Städten Geesthacht, Mölln und Schwarzenbek vierbeziehungsweise zwei Wahlkreise gebildet. Ebenso gibt es eigenständige Wahlkreise für die Ämter Berkenthin, Sandesneben-Nusse (2), Schwarzenbek-Land und Hohe Elbgeest (2) ohne die Gemeinde Wohltorf, welche der Gemeinde Wentorf bei Hamburg mit zwei Wahlkreisen zugeordnet ist. Die Stadt Ratzeburg und Teile des Amtes Lauenburgische Seen sind unverändert auf zwei Kreiswahlkreise aufgeteilt, während der restliche Teil des Amtes Lauenburgische Seen einem Wahlkreis zugeordnet ist. Das Amt Breitenfelde bildet mit drei Gemeinden Tramm, Roseburg und Güster des Amtes Büchen einen Wahlkreis, ebenso die Gemeinde Büchen mit den nördlich des Amtes Büchen gelegenen Gemeinden. Zwei Wahlkreise bilden die Stadt Lauenburg/Elbe, das Amt Lütau und die Gemeinden Bröthen, Müssen, Schulendorf und Witzeeze des Amtes Büchen.
Sobald das Land Schleswig-Holstein den Wahltermin für die Kreiswahl 2023 bekannt gegeben hat, wird Landrat Dr. Christoph Mager auffordern, für die Kreiswahl Wahlvorschläge einzureichen. Der Kreiswahlausschuss wird voraussichtlich im März 2023 in einer Sitzung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden.