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Titel Wirtschaft Aus der Region

4,8 Prozent – Arbeitslosenquote sinkt erneut auf Tiefstwert für März

Arbeitsmarkt im Kreis Herzogtum Lauenburg – März 2022

Pressemitteilung von Pressemitteilung
April 1, 2022
4,8 Prozent – Arbeitslosenquote sinkt erneut auf Tiefstwert für März

Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe. Foto: hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Es gibt im abgelaufenen Monat erneut viel Bewegung am Arbeitsmarkt und in der Summe ist im Kreis Herzogtum Lauenburg die Arbeitslosigkeit im März weiter gesunken. Gegenüber dem Vormonat registriert die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe 109 arbeitslose Menschen weniger. Damit beträgt ihre Zahl im Herzogtum jetzt 5.141. In der Folge sinkt die Arbeitslosenquote um 0,1 Prozentpunkt auf 4,8 Prozent.

Vor einem Jahr waren im März noch 6.043 Menschen und damit 902 mehr arbeitslos. Die Quote lag seinerzeit bei 5,7 Prozent. „Der stetige Rückgang der Arbeitslosigkeit im Lauenburgischen hält im März an. Mit der Quote von jetzt 4,8 Prozent schauen wir nach 2019 erneut auf die niedrigste Arbeitslosenquote in einem Monat März. Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Erwerbstätigkeit heraus hat erneut abgenommen und im Gegenzug haben die Abmeldungen in Beschäftigung zugenommen. Beides sind Zeichen für einen stabilen Arbeitsmarkt im Kreis. Die Corona-Pandemie und auch der Krieg in der Ukraine wirken sich hier aktuell noch nicht aus. Zudem melden die Lauenburgischen Unternehmen weiter auf hohem Niveau neue Stellen und unser Bestand steigt auf jetzt 1.574 vakante Stellen. Dies lässt mich auch weiterhin positiv nach vorne schauen“, sagt Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe zu den aktuellen Arbeitsmarktdaten für den Kreis Herzogtum Lauenburg. „Bislang haben sich noch keine Geflüchteten aus der Ukraine bei uns gemeldet. Aktuell steht die humanitäre Hilfe – die Aufnahme, Versorgung und Verteilung der geflohenen Ukrainer*innen – im Vordergrund. Wenn die Menschen aus der Ukraine keine kurzfristige Rückkehroption in die Ukraine sehen und es wollen, sind wir vorbereitet, sie in Arbeit und Ausbildung zu vermitteln.“

Sozialversicherungspflichtige Stellen

Mit den aktuell 1.574 sozialversicherungspflichtigen Stellen sind im Kreis Herzogtum Lauenburg 54 oder 3,6 Prozent mehr als im Vormonat vakant. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind dies 324 Stellen mehr, ein Plus von 25,9 Prozent. Im März sind 299 neue sozialversicherungspflichtige Stellen hinzugekommen. Die meisten Mitarbeitenden werden mit 284 im Gesundheits- und Sozialwesen gesucht, gefolgt vom Handel (Groß- und Einzelhandel) mit 224, dem Baugewerbe mit 189, der Arbeitnehmerüberlassung mit 181 und dem verarbeitenden Gewerbe mit 166 freien Stellen. „Bei allen Top 5 – Branchen ist der Stellenbestand zum Vormonat fast konstant geblieben oder sogar weiter gestiegen“, sagt die Agenturchefin. „Insbesondere das Gastgewerbe sucht jetzt händeringend neues Personal. Mit jetzt 73 gemeldeten Stellen ist hier der Stellenbestand auf den höchsten Wert seit Jahren gestiegen.“

Unterbeschäftigung

Die Unterbeschäftigung zeigt, wie viele Menschen insgesamt auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung sind. „Im Kreis Herzogtum Lauenburg beträgt die Zahl der Unterbeschäftigten aktuell 6.613. Die Unterbeschäftigungsquote ist zum Vormonat um 0,2 Prozentpunkte auf jetzt 6,1 Prozent gesunken. Im März des Vorjahres lag sie noch bei 7,0 Prozent“, so Wieczorek. Nicht als arbeitslos gezählt werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen und in Arbeitsgelegenheiten oder Arbeitsuchende, die derzeit arbeitsunfähig erkrankt sind, sowie geflüchtete Menschen, die einen Sprach- oder Integrationskurs oder eine der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters besuchen. Sie alle werden zusätzlich zu den arbeitslos gemeldeten Menschen in der Statistik zur Unterbeschäftigung erfasst, die die Agentur für Arbeit ebenfalls monatlich veröffentlicht.

Kurzarbeit

Im März* haben zehn Betriebe aus dem Herzogtum Lauenburg neu Kurzarbeit angezeigt und erwarten bei 31 Beschäftigten einen Arbeitsausfall. Im Vormonatszeitraum registrierte die Arbeitsagentur 21 Neuanzeigen auf Kurzarbeit für 416 Mitarbeitende, im Januar waren es 26 Anzeigen für 124 Beschäftigte.

*bis zum 27. März 2022

„Im März hat sich die Zahl neuer Anzeigen auf Kurzarbeit halbiert. Das ist ein positives Zeichen, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch viele Beschäftigte von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Etliche Unternehmen aus der Industrie, dem Veranstaltungs- oder Dienstleistungsbereich haben mit Schwierigkeiten in den Lieferketten oder Planungsunsicherheiten wie auch Terminabsagen auf Grund des aktuell hohen Infektionsgeschehens zu kämpfen“, so die Agenturchefin. „Hinzu kommen die Unsicherheiten im Hinblick auf den Ukrainekonflikt. Wichtig für betroffene Unternehmen ist, dass die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert worden sind und ihnen bis zum 30. Juni 2022 eine beschäftigungssichernde Brücke und eine gewisse Planungssicherheit bieten.“

Folgende Regelungen im Überblick gelten bis zum 30. Juni:

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30. Juni 2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Auch Unternehmen aus der Leiharbeit können unterstützt werden. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert.

Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts. Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

Die aktuell verfügbaren Daten zum tatsächlichen Umfang der Kurzarbeit im Kreis Herzogtum Lauenburg liegen für den Monat Oktober 2021 vor. „Seinerzeit wurde in 184 Betrieben kurzgearbeitet und insgesamt 578 Beschäftigte waren von einem Arbeitsausfall betroffen“, berichtet Wieczorek. Den Höchststand der Kurzarbeit gab es kurz nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie im April 2020, als in rund 1.100 Lauenburgischen Unternehmen fast 7.000 Beschäftigte von Arbeitsausfällen betroffen waren.

Tags: ArbeitslosenquoteArbeitsmarkt
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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