Geesthacht (pm). Sie vermitteln zwischen Streithähnen, damit diese ihren Konflikt möglichst ohne Gerichtsprozess ausräumen können – Schiedsleute. In der Stadt Geesthacht sind zwei Schiedsleute im Amt. Sie führen ehrenamtlich Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch, wobei sie vom zuständigen Amtsgericht fachlich betreut und in Seminaren des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) geschult werden.
Einer dieser Posten muss zum 19. August 2022 wiederbesetzt werden, da die fünfjährige Amtszeit der Schiedsperson endet. „Der amtierende Schiedsmann wird sich wieder zur Wahl stellen, was uns sehr freut. Es wäre aber sehr schön, wenn sich auch noch weitere Personen für dieses sehr spannende Ehrenamt interessieren würden“, sagt Nele Klaper von der Geesthachter Stadtverwaltung. Personen, die das Schiedsamt übernehmen möchten, mögen sich bei ihr melden. Bewerbungen nimmt sie bis zum 31. März 2022 unter Angaben des Namens, gegebenenfalls Geburtsnamens, Geburtsdatums, Geburtsortes und Berufes sowie der Anschrift, Rufnummer und E-Mail-Adresse schriftlich unter Stadt Geesthacht, FD 13, Nele Klaper, Markt 15, Geesthacht oder per E-Mail unter nele.klaper@geesthacht.de entgegen.
Berufen werden können gemäß § 3 Absatz 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein in das Amt der Schiedsperson nur Personen, die durch ihre Persönlichkeit und ihre Fähigkeiten für das Schiedsamt geeignet sind.
Bewerben kann sich grundsätzlich,
- wer in Geesthacht wohnt,
- das 30. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Das Amt kann nicht bekleiden, wer
- die Fähigkeit zu Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- unter Betreuung steht.
Schiedspersonen werden durch die Ratsversammlung gewählt und im Vorwege eingeladen, sich kurz dem Ältestenrat vorzustellen. Der Ältestenrat besteht neben dem Bürgervorsteher als Vorsitzenden aus den Fraktionsvorsitzenden der in der Ratsversammlung vertretenden sechs Fraktionen. Der Bürgermeister und Erste Stadtrat nehmen beratend an den Sitzungen des Ältestenrates teil.