Lauenburg (pm). Der Betreuungsverein Herzogtum Lauenburg der Johanniter informiert über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bei der AWO Lauenburg. „Wie kann ich beeinflussen, was mit mir geschieht, wenn ich aufgrund eines Unfalls, durch Krankheit oder meines Alters nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen bezüglich medizinischer und vor allem lebenserhaltender Maßnahmen zu äußern?“
Dies sind Fragen, die sich viele Menschen – nicht nur im Alter – stellen. Um die eigenen Angelegenheiten im Fall der Fälle zu regeln, spielen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und die rechtliche Vorsorge eine große Rolle. Der Betreuungsverein Herzogtum Lauenburg der Johanniter-Unfall-Hilfe informiert zu diesen Themen in Kooperation mit der AWO Landesverband Schleswig-Holstein am 24. März 2022 von 16 bis 18 Uhr. Der Vortrag findet bei der AWO im Büchener Weg 8a in Lauenburg statt. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist erforderlich. Diese kann über Claudia Löding von der AWO unter der Telefonnummer 04153 5972-128 oder per Mail an claudia.loeding@awo-sh.de oder über den Betreuungsverein, Mary Mahrt unter der Telefonnummer 0451 58010-650 beziehungsweise mary.mahrt@johanniter.de erfolgen.
Es gilt die 2G-PlusRegelung. Der Betreuungsverein Herzogtum Lauenburg gibt einen Einblick zu den Themen der selbstbestimmten Vorsorge mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Dr. Patrick Lohmann vom Netzwerk Palliativ Care rundet den Vortrag mit dem Thema der Patientenverfügung ab. Jeder Mensch kann durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in die Lage kommen, wichtige Dinge seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Neben finanziellen und behördlichen Angelegenheiten können ganz persönliche Belange wie Aufenthaltsfragen und die Sorge für Ihre Gesundheit vor einem möglichen Betreuungsfall geregelt werden. Auch direkte Angehörige benötigen zunächst eine Vorsorgevollmacht oder müssen als Betreuung vom Amtsgericht bestellt sein. Es empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung, wenn niemand für eine Vorsorgevollmacht in Betracht kommt. Sie enthält vorsorgliche Bestimmungen für das Amtsgericht, falls später einmal eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden sollte.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Der Betreuungsverein der Johanniter-Unfall-Hilfe berät und begleitet ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer für bedürftige Personen, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Außerdem berät der Verein zu den Themen Vorsorgevollmachten, Patienten und Betreuungsverfügung www.johanniter.de/betreuungsverein-lauenburg.