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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Gemeinsame Presseerklärung der Fraktionen CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und BfG

von Pressemitteilung
März 10, 2022
Richtlinie mit Schwerpunkt zur Förderung inklusiver Sozialräume um drei Jahre verlängert

Foto: hfr

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Geesthacht (pm). Für die Stadt Geesthacht steht die Wahl einer neuen Ersten Stadträtin oder eines neuen Ersten Stadtrates an. Hierzu haben sich einige Fraktionen der Stadtvertretung beraten und geben eine gemeinsame Erklärung ab.

„Nach sorgfältigen und intensiven Beratungen sind wir in unseren Fraktionen zu dem Entschluss gekommen, in der Ratsversammlung am 11. März 2022 die Geesthachterin – Frau Melanie Grimm-Meyer – zur Ersten Stadträtin vorzuschlagen. Frau Grimm-Meyer erfüllt nach unserer Überzeugung alle Kriterien, die für dieses wichtige Amt in der Verwaltung gefordert sind.

Sie ist Volljuristin, hat durch ihre leitende Tätigkeit in der Verwaltung Kenntnisse in den kommunalen Abläufen. Als Geesthachterin kennt sie die örtlichen Gegebenheiten aus erster Hand. Wir sind überzeugt davon, dass sie durch ihre freundliche, ausgleichende und zugewandte Art mit Menschen in Kommunikation zu treten, äußerst wichtige Eigenschaften für dieses Amt mitbringt. Hinzu kommt, dass wir durch die Wahl von Frau Grimm-Meyer den Frauenanteil in leitender Funktion in der Geesthachter Verwaltung erhöhen und eine parteilose Kandidatin für dieses wichtige Amt vorschlagen. Wir sind uns sicher, dass Frau Melanie Grimm-Meyer eine gute und beliebte Erste Stadträtin für unsere Stadt Geesthacht wird“, erklären Arne Ertelt (CDU), Ali Demirhan (B90/DIE GRÜNEN), Rüdiger Tonn (FDP) und Volker Harburg (BfG).

Tags: GeesthachtKommunalpolitik

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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