Mölln (pm). Nachdem das Möllner Stadthaus in den vergangenen Monaten auf Grund der Corona-Pandemie nur in dringenden Fällen für Besuchende geöffnet war, wird dieses nun ab Mittwoch, 9. März 2022 wieder für den Besucherverkehr geöffnet. Aus Gründen des Infektionsschutzes ist es jedoch erforderlich, dass sich die Besucherenden vorher anmelden.
Termine können entweder auf der Homepage der Stadt Mölln unter https://reservation.frontdesksuite.com/moelln/termin/ oder vor Ort über das Besucherterminal gebucht werden. Weiterhin ist auch eine telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 04542/803-0, per Email info@moelln.de oder spezielle E-Mail-Adresse möglich.
Die speziellen E-Mail-Adressen für die nachfolgenden Angelegenheiten bleiben auch weiterhin eingerichtet:
- meldeamt@moelln.de
- standesamt@moelln.de
- sozialamt@moelln.de
- sicherheitundordnung@moelln.de
- kasse@moelln.de
- steuern@moelln.de
- vollstreckung@moelln.de
Außerhalb der Öffnungszeiten wird den Besuchenden nur nach vorheriger Terminvereinbarung Zutritt gewährt.
Besuchstermine im Stadthaus sind bis auf Weiteres zu folgenden Zeiten möglich:
Montag: | 8.30 – 12 Uhr |
Dienstag: | 8.30 – 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 – 12 Uhr |
Donnerstag: | 15 – 18 Uhr |
Freitag: | 8.30 – 12 Uhr |
Besuchstermine im Bürgerservice Büro sind:
Montag: | 8.30 – 12 Uhr |
Dienstag: | 8.30 – 12 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 8.30 – 12 Uhr und 15 – 18 Uhr |
Freitag: | 8.30 – 12 Uhr |
Beim Betreten des Stadthauses (3G-Regel) und des Bürgerservicebüros (keine 3G-Regel) ist nach wie vor die Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln, sowie die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske erforderlich.