Ratzeburg (pm). Am Freitag, 18. Februar 2022, findet von 16 Uhr bis 19 Uhr der Tag der offenen Tür 2022 an der Lauenburgischen Gelehrtenschule (LG) wieder in Präsenz statt. Allerdings müssen die Viertklässler-Gäste dazu über das Sekretariat unter der Telefonnummer 04541 86 29 0 angemeldet werden,
Die Kinder werden in Kleingruppen nach einem festen Zeitplan durch das Schulhaus geführt. Das Patenschüler-Team und die Konfliktlotsen-Gruppe freuen sich auf diese Aufgabe. Gleichzeitig können auf diese Weise die Hygiene-Vorschriften eingehalten und zu große Ansammlungen vermieden werden. Leider kann dieses Jahr noch nicht die gesamte Familie der Viertklässler an der LG erscheinen, sondern jedes Kind kann nur seine Eltern mitbringen. Wie aus früheren Jahren bekannt, werden zahlreiche Fachschaften mit ihren Schülerinnen und Schülern ein interessantes Programm bereithalten.
Neben den naturwissenschaftlichen Fächern, der Mathematik und der Informatik bieten auch die Fremdsprachen, die Musik sowie die Kunst, der Sport und die Fächer Religion beziehungsweise Philosophie ein abwechslungsreiches Programm zum Mitmachen oder auch nur zum Staunen an. Bei diesen Einblicken in die verschiedenen Fachangebote können sich die Kinder und die Eltern gleichzeitig von den modernen Fachräumen, der digitalen Klassenraumausstattung sowie dem zum kommenden Schuljahr eingeführten Kabinettsystem an der LG informieren.
Ferner stehen auch der Schulelternbeirat, die Schulsozialarbeit sowie die Schülervertretung der LG Rede und Antwort. Zum Abschluss des Besuchstages bietet die Mensa der LG, die von den Möllner Werkstätten geleitet wird, bei einer Tasse Kaffee die Gelegenheit zum Austausch. Auch hier sind die geltenden Hygienebedingungen einzuhalten. Bitte beachten Sie ebenfalls die neuesten Betretungsregelungen vom 4. Februar 2022, die neben der Maskenpflicht einen tagesaktuellen Test für die Eltern fordern. Nach dem Betreten des Schulhauses müssen die Eltern daraufhin kontrolliert werden.
Testpflicht für den Zugang zur Schule Für den Zugang zur Schule sind weiterhin die in § 7 Schulen-Coronaverordnung geregelten Voraussetzungen einzuhalten. Das bedeutet z.B. für Eltern, die zu einem Gespräch in die Schule kommen, dass sie unabhängig von ihrem Status als geimpft oder genesen den Nachweis einer Teststation über einen negativen Coronatest vorlegen müssen. Der Nachweis muss vom Tag vor dem Besuch in der Schule oder demselben Tag stammen. Alle Personen sind von der Testpflicht erfasst, dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen ist.