Herzogtum Lauenburg (pm). Johanniter Unfallhilfe, DRK Kreisverband Herzogtum Lauenburg und DRK Kreisverband Lübeck nehmen trotz fortbestehender Rechtsverletzungen durch den Kreis Herzogtum Lauenburg ihre Klage gegen die Vergabe des Rettungsdienstes an die Gemeinnützige Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft (HLR) zurück. Der DRK Kreisverband Herzogtum Lauenburg wirkte in den letzten Monaten bereits aktiv an der Überleitung des Rettungsdienstes auf die HLR mit.
Ziel dieses Handels war es, die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung und das Funktionieren des Rettungsdienstes auch über den Jahreswechsel hinaus nicht zu gefährden. Zudem war es dem DRK Kreisverband wichtig, seinen Mitarbeitenden eine reibungslose Fortsetzung ihrer Tätigkeit im Rettungsdienst zu ermöglichen. „Auf diesem Wege dankt das DRK Herzogtum Lauenburg seinen mit dem Rettungsdienst zur HLR gewechselten Mitarbeitenden noch einmal ganz herzlich für die jahrelange sehr gute Zusammenarbeit. Die Überleitung des Rettungsdienstes war und ist mit einem erheblichen technischen und finanziellen Aufwand verbunden.“
Die Verbände wollen angesichts dieses Aufwandes keine erneute Belastung dieser Art für das System und die betroffenen Mitarbeitenden verantworten. „Wir möchten unsere ehemaligen Beschäftigten nicht einer erneuten Ungewissheit über ihre Zukunft und einer neuerlichen Zerreißprobe aussetzen. Der Rettungsdienst und insbesondere unsere ehemaligen Mitarbeitenden sollen zur Ruhe kommen und sich ihrer Tätigkeit im Rettungsdienst widmen können.“ sagt Peter Timmermanns, Vorstand des DRK Herzogtum Lauenburg und weiter „Die gegen die Beauftragung der HLR gerichtete Klage haben die Verbände nach langer interner Beratung nun zurückgezogen. Dies aber ausdrücklich, ohne dabei ihre rechtliche Wertung der Vorgänge aufzugeben oder auch nur Zweifel an der Rechtswidrigkeit des Handelns des Kreises zu haben. Die Verbände bedauern sehr, dass durch diese Rücknahme der Klage unrechtmäßiges Vorgehen nicht korrigiert wird und damit das Faktische das Recht verdrängt. Im Interesse der Menschen, denen der Rettungsdienst gilt und der Menschen, die ihn erbringen, halten wir es aber für den Weg des geringeren Schadens.“