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Titel Herzogtum Lauenburg

Afrikanische Schweinepest – im Herzogtum Lauenburg Allgemeinverfügung erlassen

Jagdausübungsberechtigte müssen erlegte und verendete Tiere untersuchen lassen

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Februar 1, 2022
Afrikanische Schweinepest – im Herzogtum Lauenburg Allgemeinverfügung  erlassen

Wildschweine. Foto: MikeAdventure by Pixabay, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Aufgrund der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim sind Jagdausübungsberechtigte im Kreis Herzogtum Lauenburg seit dem 1. Februar 2022 verpflichtet erlegte und verendete Tiere auf ASP untersuchen zu lassen. Jagdausübungsberechtigte werden hierüber per Rundschreiben gesondert informiert.

Im gesamten Gebiet des Herzogtum Lauenburg haben Jagdausübungsberechtigte unverzüglich nach näherer Anweisung des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg, Schmilauer Str. 66 in Mölln jedes im Kreis Herzogtum Lauenburg erlegte Wildschwein mit einer amtlich ausgegebenen Wildmarke zu kennzeichnen; von jedem erlegten Wildschwein eine Blutprobe zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen; das Probenröhrchen mit der vergebenen Wildmarkennummer zu beschriften und einen
Probenbegleitschein vollständig auszufüllen; die entnommene Probe auslaufsicher zu verpacken und mit dem eindeutig zuzuordnenden Probenbegleitschein direkt beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg abzugeben oder diesem über eine der bei den amtlichen Tierärzt(inn)en vorhandenen Annahmestellen für Trichinenproben zuzuleiten.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die bei Haus- und Wildschweinen durch einen fieberhaften, zumeist tödlichen Verlauf gekennzeichnet ist. Das auslösende Virus ist gegen Umwelteinflüsse sehr stabil und im infizierten Gewebe und in
erregerhaltigen Ausscheidungen erkrankter Tiere sehr lange infektionsfähig. Neben der Übertragung von Tier zu Tier sind bei der Weiterverbreitung Verschleppungen durch erregerhaltiges Fleisch und kontaminierte Gegenstände von besonderer Bedeutung.

Mit der Feststellung des Ausbruchsherdes der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist die Tierseuche bis auf eine Distanz von 72 km an die östliche Grenze des Kreises Herzogtum Lauenburg herangerückt. Außerdem bestehen vielfältige jagdliche Beziehungen in den benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim, und über die Bundesautobahn A 24, die durch die eingerichteten ASP-Sperrzonen führt, erfolgt ein hohes Verkehrsaufkommen in und durch das Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg. Im Rahmen der bisher durchgeführten Monitoring-Untersuchungen auf Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen im Kreis Herzogtum Lauenburg wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 zwar 484 Blutproben von erlegten Wildschweinen und 33 Proben von verendeten beziehungsweise verunfallten Wildschweinen zur Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein geschickt, dem stehen jedoch für den gleichen Zeitraum jagdrechtliche Streckenmeldungen von 2102 erlegten Wildschweinen und 123 verendeten und verunfallten Wildschweinen gegenüber.

Zur verlässlichen Früherkennung eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in den hiesigen Wildschweinebestand sind die bisherigen Probenzahlen daher nicht ausreichend, zumal das jagdrevierbezogene Probenaufkommen sehr ungleich ist und aus Revieren, die bekanntermaßen
einen hohen Wildschweinbesatz aufweisen bzw. für die aufgrund ihrer geografischen Lage in unmittelbarer Nähe zu bedeutenden Verkehrsachsen von einem erhöhten Risiko eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest auszugehen ist, nur wenige oder gar keine Proben eingegangen sind.

Hausschweine. Foto: RoyBuri by Pixabay, hfr

In Anbetracht der großen wirtschaftlichen Bedeutung eines ASP-Eintrags in den heimischen Wildschweinebestand durch Vermarktungs- und Handelsbeschränkungen sowie des Risikos einer Einschleppung des Seuchenerregers aus unerkannten Infektionsherden in Hausschweinebestände sind die angeordneten Maßnahmen und die daraus für die Jagdausübungsberechtigten entstehenden Beschwernisse verhältnismäßig. Mildere Mittel mit gleicher Aussagekraft zur Früherkennung eines ASP-Eintrags in den Wildschweinebestand sind nicht ersichtlich.

„Aufgrund der Schwere des Erkrankungsbildes und der raschen und vielfältigen Ausbreitungsmöglichkeiten kommt der Früherkennung eines ASP-Eintrags in den Wildschweinebestand im Kreis Herzogtum Lauenburg eine herausragende tiergesundheitsrechtliche Bedeutung zu. Darüber hinaus sind die massiven wirtschaftlichen Schäden in Erwägung zu ziehen, die im Falle eines nicht zeitnah erkannten Seuchenherdes durch verzögert eingeleitete Bekämpfungsmaßnahmen und langwierige Vermarktungs- und Handelsbeschränkungen entstehen. Vor diesem Hintergrund haben die Interessen einzelner Personen oder Personengruppen an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an dem sofortigen Wirksamwerden der getroffenen Anordnungen zurückzustehen“, lautet es weiter in der Allgemeinverfügung und weiter „Für Aufwendungen, die privaten und kommunalen Jagdausübungsberechtigten im Zusammenhang mit der angeordneten Probenahme bei gefallenen und verunfallten Schwarzwildstücken zur ASP-Früherkennung entstehen, kann auf der Grundlage der Richtlinie für die Entschädigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Fallwildsuche von Schwarzwild in Schleswig-Holstein eine Aufwandsentschädigung beantragt werden.

Die komplette Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest im Herzogtum Lauenburg findet sich unter  www.kreis-rz.de/bekanntmachungen. Dieser Bekanntmachung ist auch der „Probenbegleitschein – Amtliches Schwarzwild-Monitoring Afrikanische und Klassische Schweinepest sowie Aujeszkysche Krankheit“ angefügt.


Herzogtum Lauenburg (pm). Aufgrund der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim sind Jagdausübungsberechtigte im Kreis Herzogtum Lauenburg seit dem 1. Februar 2022 verpflichtet erlegte und verendete Tiere auf ASP untersuchen zu lassen. Jagdausübungsberechtigte werden hierüber per Rundschreiben gesondert informiert.

Im gesamten Gebiet des Herzogtum Lauenburg haben Jagdausübungsberechtigte unverzüglich nach näherer Anweisung des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg, Schmilauer Str. 66 in Mölln jedes im Kreis Herzogtum Lauenburg erlegte Wildschwein mit einer amtlich ausgegebenen Wildmarke zu kennzeichnen; von jedem erlegten Wildschwein eine Blutprobe zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen; das Probenröhrchen mit der vergebenen Wildmarkennummer zu beschriften und einen
Probenbegleitschein vollständig auszufüllen; die entnommene Probe auslaufsicher zu verpacken und mit dem eindeutig zuzuordnenden Probenbegleitschein direkt beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg abzugeben oder diesem über eine der bei den amtlichen Tierärzt(inn)en vorhandenen Annahmestellen für Trichinenproben zuzuleiten.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die bei Haus- und Wildschweinen durch einen fieberhaften, zumeist tödlichen Verlauf gekennzeichnet ist. Das auslösende Virus ist gegen Umwelteinflüsse sehr stabil und im infizierten Gewebe und in
erregerhaltigen Ausscheidungen erkrankter Tiere sehr lange infektionsfähig. Neben der Übertragung von Tier zu Tier sind bei der Weiterverbreitung Verschleppungen durch erregerhaltiges Fleisch und kontaminierte Gegenstände von besonderer Bedeutung.

Mit der Feststellung des Ausbruchsherdes der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist die Tierseuche bis auf eine Distanz von 72 km an die östliche Grenze des Kreises Herzogtum Lauenburg herangerückt. Außerdem bestehen vielfältige jagdliche Beziehungen in den benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim, und über die Bundesautobahn A 24, die durch die eingerichteten ASP-Sperrzonen führt, erfolgt ein hohes Verkehrsaufkommen in und durch das Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg. Im Rahmen der bisher durchgeführten Monitoring-Untersuchungen auf Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen im Kreis Herzogtum Lauenburg wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 zwar 484 Blutproben von erlegten Wildschweinen und 33 Proben von verendeten beziehungsweise verunfallten Wildschweinen zur Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein geschickt, dem stehen jedoch für den gleichen Zeitraum jagdrechtliche Streckenmeldungen von 2102 erlegten Wildschweinen und 123 verendeten und verunfallten Wildschweinen gegenüber.

Zur verlässlichen Früherkennung eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in den hiesigen Wildschweinebestand sind die bisherigen Probenzahlen daher nicht ausreichend, zumal das jagdrevierbezogene Probenaufkommen sehr ungleich ist und aus Revieren, die bekanntermaßen
einen hohen Wildschweinbesatz aufweisen bzw. für die aufgrund ihrer geografischen Lage in unmittelbarer Nähe zu bedeutenden Verkehrsachsen von einem erhöhten Risiko eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest auszugehen ist, nur wenige oder gar keine Proben eingegangen sind.

Hausschweine. Foto: RoyBuri by Pixabay, hfr

In Anbetracht der großen wirtschaftlichen Bedeutung eines ASP-Eintrags in den heimischen Wildschweinebestand durch Vermarktungs- und Handelsbeschränkungen sowie des Risikos einer Einschleppung des Seuchenerregers aus unerkannten Infektionsherden in Hausschweinebestände sind die angeordneten Maßnahmen und die daraus für die Jagdausübungsberechtigten entstehenden Beschwernisse verhältnismäßig. Mildere Mittel mit gleicher Aussagekraft zur Früherkennung eines ASP-Eintrags in den Wildschweinebestand sind nicht ersichtlich.

„Aufgrund der Schwere des Erkrankungsbildes und der raschen und vielfältigen Ausbreitungsmöglichkeiten kommt der Früherkennung eines ASP-Eintrags in den Wildschweinebestand im Kreis Herzogtum Lauenburg eine herausragende tiergesundheitsrechtliche Bedeutung zu. Darüber hinaus sind die massiven wirtschaftlichen Schäden in Erwägung zu ziehen, die im Falle eines nicht zeitnah erkannten Seuchenherdes durch verzögert eingeleitete Bekämpfungsmaßnahmen und langwierige Vermarktungs- und Handelsbeschränkungen entstehen. Vor diesem Hintergrund haben die Interessen einzelner Personen oder Personengruppen an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an dem sofortigen Wirksamwerden der getroffenen Anordnungen zurückzustehen“, lautet es weiter in der Allgemeinverfügung und weiter „Für Aufwendungen, die privaten und kommunalen Jagdausübungsberechtigten im Zusammenhang mit der angeordneten Probenahme bei gefallenen und verunfallten Schwarzwildstücken zur ASP-Früherkennung entstehen, kann auf der Grundlage der Richtlinie für die Entschädigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Fallwildsuche von Schwarzwild in Schleswig-Holstein eine Aufwandsentschädigung beantragt werden.

Die komplette Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest im Herzogtum Lauenburg findet sich unter  www.kreis-rz.de/bekanntmachungen. Dieser Bekanntmachung ist auch der „Probenbegleitschein – Amtliches Schwarzwild-Monitoring Afrikanische und Klassische Schweinepest sowie Aujeszkysche Krankheit“ angefügt.


Herzogtum Lauenburg (pm). Aufgrund der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim sind Jagdausübungsberechtigte im Kreis Herzogtum Lauenburg seit dem 1. Februar 2022 verpflichtet erlegte und verendete Tiere auf ASP untersuchen zu lassen. Jagdausübungsberechtigte werden hierüber per Rundschreiben gesondert informiert.

Im gesamten Gebiet des Herzogtum Lauenburg haben Jagdausübungsberechtigte unverzüglich nach näherer Anweisung des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg, Schmilauer Str. 66 in Mölln jedes im Kreis Herzogtum Lauenburg erlegte Wildschwein mit einer amtlich ausgegebenen Wildmarke zu kennzeichnen; von jedem erlegten Wildschwein eine Blutprobe zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen; das Probenröhrchen mit der vergebenen Wildmarkennummer zu beschriften und einen
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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die bei Haus- und Wildschweinen durch einen fieberhaften, zumeist tödlichen Verlauf gekennzeichnet ist. Das auslösende Virus ist gegen Umwelteinflüsse sehr stabil und im infizierten Gewebe und in
erregerhaltigen Ausscheidungen erkrankter Tiere sehr lange infektionsfähig. Neben der Übertragung von Tier zu Tier sind bei der Weiterverbreitung Verschleppungen durch erregerhaltiges Fleisch und kontaminierte Gegenstände von besonderer Bedeutung.

Mit der Feststellung des Ausbruchsherdes der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist die Tierseuche bis auf eine Distanz von 72 km an die östliche Grenze des Kreises Herzogtum Lauenburg herangerückt. Außerdem bestehen vielfältige jagdliche Beziehungen in den benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim, und über die Bundesautobahn A 24, die durch die eingerichteten ASP-Sperrzonen führt, erfolgt ein hohes Verkehrsaufkommen in und durch das Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg. Im Rahmen der bisher durchgeführten Monitoring-Untersuchungen auf Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen im Kreis Herzogtum Lauenburg wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 zwar 484 Blutproben von erlegten Wildschweinen und 33 Proben von verendeten beziehungsweise verunfallten Wildschweinen zur Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein geschickt, dem stehen jedoch für den gleichen Zeitraum jagdrechtliche Streckenmeldungen von 2102 erlegten Wildschweinen und 123 verendeten und verunfallten Wildschweinen gegenüber.

Zur verlässlichen Früherkennung eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in den hiesigen Wildschweinebestand sind die bisherigen Probenzahlen daher nicht ausreichend, zumal das jagdrevierbezogene Probenaufkommen sehr ungleich ist und aus Revieren, die bekanntermaßen
einen hohen Wildschweinbesatz aufweisen bzw. für die aufgrund ihrer geografischen Lage in unmittelbarer Nähe zu bedeutenden Verkehrsachsen von einem erhöhten Risiko eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest auszugehen ist, nur wenige oder gar keine Proben eingegangen sind.

Hausschweine. Foto: RoyBuri by Pixabay, hfr

In Anbetracht der großen wirtschaftlichen Bedeutung eines ASP-Eintrags in den heimischen Wildschweinebestand durch Vermarktungs- und Handelsbeschränkungen sowie des Risikos einer Einschleppung des Seuchenerregers aus unerkannten Infektionsherden in Hausschweinebestände sind die angeordneten Maßnahmen und die daraus für die Jagdausübungsberechtigten entstehenden Beschwernisse verhältnismäßig. Mildere Mittel mit gleicher Aussagekraft zur Früherkennung eines ASP-Eintrags in den Wildschweinebestand sind nicht ersichtlich.

„Aufgrund der Schwere des Erkrankungsbildes und der raschen und vielfältigen Ausbreitungsmöglichkeiten kommt der Früherkennung eines ASP-Eintrags in den Wildschweinebestand im Kreis Herzogtum Lauenburg eine herausragende tiergesundheitsrechtliche Bedeutung zu. Darüber hinaus sind die massiven wirtschaftlichen Schäden in Erwägung zu ziehen, die im Falle eines nicht zeitnah erkannten Seuchenherdes durch verzögert eingeleitete Bekämpfungsmaßnahmen und langwierige Vermarktungs- und Handelsbeschränkungen entstehen. Vor diesem Hintergrund haben die Interessen einzelner Personen oder Personengruppen an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an dem sofortigen Wirksamwerden der getroffenen Anordnungen zurückzustehen“, lautet es weiter in der Allgemeinverfügung und weiter „Für Aufwendungen, die privaten und kommunalen Jagdausübungsberechtigten im Zusammenhang mit der angeordneten Probenahme bei gefallenen und verunfallten Schwarzwildstücken zur ASP-Früherkennung entstehen, kann auf der Grundlage der Richtlinie für die Entschädigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Fallwildsuche von Schwarzwild in Schleswig-Holstein eine Aufwandsentschädigung beantragt werden.

Die komplette Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest im Herzogtum Lauenburg findet sich unter  www.kreis-rz.de/bekanntmachungen. Dieser Bekanntmachung ist auch der „Probenbegleitschein – Amtliches Schwarzwild-Monitoring Afrikanische und Klassische Schweinepest sowie Aujeszkysche Krankheit“ angefügt.


Herzogtum Lauenburg (pm). Aufgrund der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim sind Jagdausübungsberechtigte im Kreis Herzogtum Lauenburg seit dem 1. Februar 2022 verpflichtet erlegte und verendete Tiere auf ASP untersuchen zu lassen. Jagdausübungsberechtigte werden hierüber per Rundschreiben gesondert informiert.

Im gesamten Gebiet des Herzogtum Lauenburg haben Jagdausübungsberechtigte unverzüglich nach näherer Anweisung des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg, Schmilauer Str. 66 in Mölln jedes im Kreis Herzogtum Lauenburg erlegte Wildschwein mit einer amtlich ausgegebenen Wildmarke zu kennzeichnen; von jedem erlegten Wildschwein eine Blutprobe zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen; das Probenröhrchen mit der vergebenen Wildmarkennummer zu beschriften und einen
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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die bei Haus- und Wildschweinen durch einen fieberhaften, zumeist tödlichen Verlauf gekennzeichnet ist. Das auslösende Virus ist gegen Umwelteinflüsse sehr stabil und im infizierten Gewebe und in
erregerhaltigen Ausscheidungen erkrankter Tiere sehr lange infektionsfähig. Neben der Übertragung von Tier zu Tier sind bei der Weiterverbreitung Verschleppungen durch erregerhaltiges Fleisch und kontaminierte Gegenstände von besonderer Bedeutung.

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einen hohen Wildschweinbesatz aufweisen bzw. für die aufgrund ihrer geografischen Lage in unmittelbarer Nähe zu bedeutenden Verkehrsachsen von einem erhöhten Risiko eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest auszugehen ist, nur wenige oder gar keine Proben eingegangen sind.

Hausschweine. Foto: RoyBuri by Pixabay, hfr

In Anbetracht der großen wirtschaftlichen Bedeutung eines ASP-Eintrags in den heimischen Wildschweinebestand durch Vermarktungs- und Handelsbeschränkungen sowie des Risikos einer Einschleppung des Seuchenerregers aus unerkannten Infektionsherden in Hausschweinebestände sind die angeordneten Maßnahmen und die daraus für die Jagdausübungsberechtigten entstehenden Beschwernisse verhältnismäßig. Mildere Mittel mit gleicher Aussagekraft zur Früherkennung eines ASP-Eintrags in den Wildschweinebestand sind nicht ersichtlich.

„Aufgrund der Schwere des Erkrankungsbildes und der raschen und vielfältigen Ausbreitungsmöglichkeiten kommt der Früherkennung eines ASP-Eintrags in den Wildschweinebestand im Kreis Herzogtum Lauenburg eine herausragende tiergesundheitsrechtliche Bedeutung zu. Darüber hinaus sind die massiven wirtschaftlichen Schäden in Erwägung zu ziehen, die im Falle eines nicht zeitnah erkannten Seuchenherdes durch verzögert eingeleitete Bekämpfungsmaßnahmen und langwierige Vermarktungs- und Handelsbeschränkungen entstehen. Vor diesem Hintergrund haben die Interessen einzelner Personen oder Personengruppen an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an dem sofortigen Wirksamwerden der getroffenen Anordnungen zurückzustehen“, lautet es weiter in der Allgemeinverfügung und weiter „Für Aufwendungen, die privaten und kommunalen Jagdausübungsberechtigten im Zusammenhang mit der angeordneten Probenahme bei gefallenen und verunfallten Schwarzwildstücken zur ASP-Früherkennung entstehen, kann auf der Grundlage der Richtlinie für die Entschädigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Fallwildsuche von Schwarzwild in Schleswig-Holstein eine Aufwandsentschädigung beantragt werden.

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Tags: GesundheitJagdKreisjägerschaftSchweinepest
Pressemitteilung

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Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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