Herzogtum Lauenburg/ Büchen (pm). Die erste Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Jahres 2022 ist erlassen. Sie betrifft die Aufhebung der Überwachungszone zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Hausgeflügel und andere gehaltene Vögel im Bereich Büchen/Lauenburg . Für andere Bereiche des Kreises gilt die Überwachung noch weiterhin.
Der am 23. Dezember 2021 in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Ludwigslust-Parchim in der Gemeinde Schwanheide amtlich festgestellte Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) ist nach der Durchführung der erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen erloschen, demzufolge ist auch die entsprechende Überwachungszone nicht mehr einzuhalten, teilt Amtstierarzt Dr. Kaufhold vom Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreis Herzogtum Lauenburg am 27. Januar 2022 mit.