• Impressum
  • Werbung
  • Karte
  • Veranstaltungskalender
Freitag, Juni 6, 2025
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Titel Gesundheit

Änderungen in der Pflegeversicherung in 2022

Mehr als 9.402 Pflegeleistungsbezieher im Herzogtum Lauenburg werden finanziell entlastet

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Januar 28, 2022
Änderungen in der Pflegeversicherung in 2022

Seit Jahresbeginn werden viele der 9.402 Pflegeleistungsbezieher im Kreis Herzogtum Lauenburg finanziell entlastet. Foto: AOK/hfr.

82
VIEWS

Herzogtum Lauenburg (pm). Gute Nachrichten für die mehr als 9.402 Pflegeleistungsbezieher im Kreis Herzogtum Lauenburg: Viele von ihnen werden ab 1. Januar finanziell entlastet. Grundlage hierfür ist das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. „Ein Pflegefall ist für jede Familie ein schwerwiegender Einschnitt.

In dieser Situation unterstützen wir die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sowohl bei der Pflege zu Hause als auch im Pflegeheim mit zahlreichen Leistungen. Mit den neuen Regelungen des GVWG haben die gesetzlichen Pflegekassen weitere Möglichkeiten erhalten, die Pflegeleistungen zu optimieren und ihre Versicherten finanziell zu entlasten“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Hierzu gehört zum Beispiel ein neuer Zuschlag zum Eigenanteil für Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege. Im Bereich der ambulanten Pflege und der Kurzzeitpflege werden die monatlichen Sachleistungsbeträge erhöht. Wichtig zu wissen: „Wir übernehmen diese erhöhten Pflegeleistungen automatisch. Es bedarf hierfür keiner weiteren Anträge durch die Pflegebedürftigen“, so Wunsch.

Im Kreis Herzogtum Lauenburg erhalten immer mehr Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. So stieg die Anzahl der Leistungsempfangenden alleine von 2017 auf 2019 um rund 18 Prozent auf 9.402. Das zeigen die aktuellsten Zahlen des Statistikamtes Nord. Mit den zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Änderungen werden die gesetzlichen Pflegeleistungen in der vollstationären und in der ambulanten Pflege sowie in der Kurzzeitpflege verbessert.

Um Pflegebedürftige, die für längere Zeit stationärer Pflege benötigen, vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim für Heimbewohner in den Pflegegraden zwei bis fünf ab 1. Januar 2022 neben dem bisherigen gesetzlichen Leistungsbetrag einen Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. „Bei einer stationären Pflege von zum Beispiel 30 Monaten ergibt sich durch diese neue Zuschussregelung zum Beispiel eine Reduzierung des vom Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteils um 45 Prozent von 662 Euro auf 364,10 Euro. Unsere Versicherten müssen für diesen Zuschuss keinen neuen Antrag stellen. Wir rechnen diesen Zuschuss direkt mit der Pflegeeinrichtung ab“, so Wunsch.

Im Bereich der ambulanten Versorgung sehen die neuen Regelungen des GVWG vor, dass die Pflege, die im häuslichen Bereich durch professionelle Pflegedienste durchgeführt wird, besser finanziert wird. So wurden die Beträge für ambulante Pflegesachleistungen in den Pflegegraden zwei bis fünf ab Jahresbeginn um fünf Prozent erhöht. Der Pflegegrad 2 erhöht sich von 689 Euro auf 724 Euro, Pflegegrad 3 von 1.298 Euro auf 1.363, Pflegegrad 4 von 1.612 Euro auf 1.693 Euro und Pflegegrad 5 von 1.995 Euro auf 2.095 Euro.

Für Pflegebedürftige, die nur für kurze Zeit bis zu acht Wochen im Jahr auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, wurde der Leistungsbetrag der sogenannten ‚Kurzzeitpflege‘ zum 1. Januar 2022 um zehn Prozent von bislang 1.612 Euro auf 1.774 Euro angehoben.

Heimbewohner mit den Pflegegraden zwei bis fünf erhalten ab 1. Januar 2022 einen Zuschlag zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil. Je nach Dauer der stationären Pflege beträgt dieser Zuschlag fünf bis 70 Prozent. Foto: AOK/hfr.

Auch im Bereich der Pflegehilfsmittel gibt es seit Jahresbeginn eine Verbesserung. Um Pflegehilfsmittel unkomplizierter und schneller dort hin zu bringen, wo sie benötigt werden, bekommen Pflegefachkräfte ab Januar 2022 mehr Entscheidungsbefugnisse und können selbst eine Verordnung für Pflegehilfsmittel ausstellen. „Bisher musste der Bedarf vom Gutachter in der Pflegebegutachtung festgehalten werden. Ab Januar 2022 kann dies auch von Pflegefachkräften übernommen werden. Hierdurch wird wichtige Zeit bei der Beantragung gespart, die unseren pflegebedürftigen Versicherten zu Gute kommt“, sagt Wunsch.

Weitere Infos im Pflegeportal der AOK unter www.aok.de/nw, Rubrik Pflege.

Tags: AOKGesundheitPflegePflegeberatung
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

RelatedPosts

Rechte von Bewohnern im Pflegeheim

Pflegewissen kompakt: Angehörigenschule bietet kostenlose Kurse in Berkenthin an

von Andreas Anders
Juni 6, 2025
0
17

Berkenthin (aa). Wer ein Familienmitglied pflegt oder sich ehrenamtlich in der Betreuung engagiert, steht oft vor einer Vielzahl an Fragen...

Warnung vor Verbrennungen

Warnung vor Verbrennungen

von Pressemitteilung
Juni 5, 2025
0
18

Herzogtum Lauenburg (pm). Wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder geht, denken Eltern im Kreis Herzogtum Lauenburg in erster Linie an Stürze oder...

Neu ab August: Beratung des Pflegestützpunktes in Groß Grönau

Hilfebedürftig, was nun?

von Pressemitteilung
Juni 4, 2025
0
9

Groß Grönau (pm). Ein hohes Alter wollen viele Menschen erreichen, jedoch nur unter der Prämisse, körperlich und geistig fit zu sein....

Über 50.700 Menschen im Herzogtum Lauenburg von Bluthochdruck betroffen

Über 50.700 Menschen im Herzogtum Lauenburg von Bluthochdruck betroffen

von Pressemitteilung
Juni 3, 2025
0
31

Herzogtum Lauenburg (pm). Im Herzogtum Lauenburg ist fast jeder Dritte von zu hohem Blutdruck betroffen. Im Jahr 2023 waren insgesamt über...

Nächster Artikel
„House of Gucci“ – im Filmclub-Festival

„House of Gucci" - im Filmclub-Festival

Herzogtum direkt

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg

*

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • RSS Feed

Folgen Sie uns

Wir bitten um Ihre Zustimmung
Wir nutzen Cookies zur Erhebung statistischer Daten sowie zum Onlinemarketing und Remarketing. Um 'Herzogtum direkt' für alle Leser kostenfrei anbieten und finanzieren zu können, erfassen wir mittels Cookies, die Anzahl der täglichen Besucher. Auch wenn Sie nicht zustimmen, sehen Sie weiterhin Werbung. Klicken Sie bitte auf „Zustimmen“, um Cookies zu akzeptieren oder klicken Sie auf "Cookie Einstellungen verwalten“, um eine detaillierte Beschreibung der von uns verwendeten Arten von Cookies und Informationen über die entsprechenden Anbieter zu erhalten und um zu entscheiden, welche Arten von Cookies bei der Nutzung unserer Website gesetzt werden sollen.
Cookie SettingsZustimmen


Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen und im Impressum.
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
Performance
Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
Analytics
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Advertisement
Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.
Others
Other uncategorized cookies are those that are being analyzed and have not been classified into a category as yet.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Sandesneben-Nusse
  • Gesundheit
  • Jugend direkt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg