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Titel Herzogtum Lauenburg

Muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Für Jahrgänge 1953 bis 1958 ist Umtauschfrist am 19. Januar 2022 abgelaufen

von Pressemitteilung
Januar 20, 2022
Muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Fristen für den Umtausch des Führerscheines laufen ab. Foto: Mondisso by Pixabay

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Herzogtum Lauenburg/Lanken (pm). Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach gegen einen aktuellen EU-Führerschein umgetauscht werden. Je nach Geburtsjahrgang und Ausstellungsdatum des Führerscheins gelten für den Umtausch gestaffelte Fristen.

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, müssen nach jahrgangsabhängigen Fristen getauscht werden:

·         Für die Geburtsjahrgänge vor 1953 läuft die Umtauschfrist noch bis zum 19.Januar 2033,

·         für die Jahrgänge 1953 bis 1958 ist die Umtauschfrist am 19. Januar 2022 abgelaufen,

·         für die Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft die Frist bis 19. Januar 2023,

·         für die Jahrgänge 1965 bis 1970 läuft die Frist bis 19. Januar 2024,

·         die Jahrgänge ab 1971 haben noch Zeit bis zum 19. Januar 2025.

Kartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, müssen nach Ausstellungsjahr des Führerscheins umgetauscht werden:

·         Ausstellungsdatum 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

·         Ausstellungsdatum 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

·         Ausstellungsdatum 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

·         Ausstellungsdatum 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

·         Ausstellungsdatum 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

·         Ausstellungsdatum 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

·         Ausstellungsdatum 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

·         Ausstellungsdatum 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge vor 1953 haben, unabhängig vom Ausstellungjahr ihres Führerscheins, Zeit bis zum 19. Januar 2033.

Zu beachten ist, dass für die Ausstellung eines neuen Führerscheines eine Bearbeitungszeit von 3-6 Wochen benötigt wird. Die Beantragung sollte also rechtzeitig vor Fristablauf des neuen Führerscheines erfolgen.

Wo kann man den Führerscheinumtausch beantragen?

Für alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber mit Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg ist der Fachdienst Straßenverkehr als Führerscheinbehörde zuständig, unabhängig davon, wo der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde. Der Umtausch des Führerscheins kann in der Führerscheinbehörde in Lanken vor Ort mit Termin oder auf dem Postweg beantragt werden. Weitere Informationen dazu unter www.kreis-rz.de/strassenverkehr.

Welche Unterlagen werden benötigt?

·         Aktueller Führerschein

·         Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

·         Aktuelles, biometrisches Passbild ohne Kopfbedeckung
(Größe: mindestens 35 x 45 mm)

·         Optional: Karteikartenabschrift
(Eine Karteikartenabschrift ist erforderlich, wenn der letzte Führerschein nicht durch den Kreis Herzogtum Lauenburg ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift können bei der ausstellenden Behörde anfordern werden. Wenn die Karteikartenabschrift mitgebracht werden, verkürzt das die Bearbeitungszeit. Ansonsten übernimmt das die Behörde).

Wo kann der neue Führerschein abgeholt werden?

Der neue Führerschein wird nach Fertigstellung durch die Bundesdruckerei automatisch an zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung versandt. Sobald der Führerschein angekommen ist, werden die Inhaberinnen und Inhaber benachrichtigt, wann und wo der neue Führerschein abgeholt werden kann. Dafür braucht es keinen neuen Termin in der Führerscheinbehörde in Elmenhorst/ OT Lanken. Zur Abholung muss der alte Führerschein und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.

Was passiert mit dem alten Führerschein?

Der alte Führerschein wird entwertet. Dieser kann als Erinnerung mitgenommen oder dem Amt zur Entsorgung überlassenwerden.

Was passiert, wenn die Frist verpasst ist?

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. In diesem Jahr soll aber nach Beschluss der Innenministerkonferenz bis zu einem halben Jahr nach Ablauf der Umtauschfrist von einer Geldbuße abgesehen werden.

Tags: FührerscheinKreisverwaltungLankenZulassungsstelle

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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