Herzogtum Lauenburg (pm). Die weiter steigenden Coronafallzahlen im Kreis Herzogtum Lauenburg führen dazu, dass das Kreisgesundheitsamt die Ausstellung von Quarantäne- und Isolierungsbescheinigungen nicht vor Ablauf der Absonderungszeiten erledigen kann. Dies führt vor allem bei Arbeitgebern derzeit für Unmut, die für die Erstattung von Lohnzahlungen eine Bescheinigung über die Absonderungszeit ihrer Arbeitnehmer benötigen.
Seit dem vergangenen Wochenende ist nach dem Absonderungserlass des Landes und der Allgemeinverfügung des Kreises eine Meldung von Kontaktpersonen beim Gesundheitsamt nicht mehr vorgesehen. Enge Kontaktpersonen zu Coronafällen werden damit grundsätzlich nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert, sondern müssen sich ohne Aufforderung entsprechend der gültigen Allgemeinverfügung selbst zu Haus absondern. Beim Auftreten von Symptomen ist dann erster Ansprechpartner die eigene Hausarztpraxis oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Insofern besteht für das Gesundheitsamt bei Kontaktpersonen auch keine Möglichkeit, Bescheinigungen für Arbeitgeber auszustellen. Eine entsprechende Selbsterklärung steht aber zum Ausfüllen auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-rz.de/corona neben allen Informationen rund um das Thema Corona zur Verfügung. Dieses Formular ersetzt damit ab sofort die Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Das gilt auch für alle Personen, die sich bereits auf Grundlage der gültigen Absonderungsallgemeinverfügung des Kreises in häuslicher Absonderung befinden.
Auch für positiv getestete Personen ändert das Gesundheitsamt aufgrund der hohen Fallzahlen das Vorgehen. Weiterhin werden alle sogenannten Indexpersonen (Personen mit positivem PCR-Test) durch das Gesundheitsamt per SMS kontaktiert und aufgefordert, einen Online-Ermittlungsbogen auszufüllen. Eine zweite SMS, wie bisher, gibt es dann aber nicht mehr. Lediglich nach Ablauf der Absonderungszeit wird automatisch ein Genesenennachweis versandt.
Landrat Dr. Christoph Mager begründet das neuen Vorgehen so: „Die aktuellen Fallzahlen überschreiten die Kapazitäten des Gesundheitsamtes bei Weitem, wenn wir für jeden Fall individuell ermitteln müssen, wer sich nach fünf oder sieben Tagen freitesten lässt. Es ist nicht mehr möglich, alle betroffenen Kontaktpersonen und Indexfälle, wie zu Beginn der Pandemie, einzeln anzurufen und Anordnungen zu treffen. Der Wechsel zum SMS-Verfahren brachte zwar eine deutliche Beschleunigung bei der Fallbearbeitung, bei durchschnittlich über 200 neuen Indexfällen jeden Tag, geht aber auch das nicht mehr schnell genug um alle umfassend zu informieren, wenn die Quarantänezeiten eigenständig verändert werden können. Das Kontaktieren der jeweiligen Kontaktpersonen, für die in vielen Fällen nicht einmal eine Quarantänepflicht besteht, ist erst Recht nicht mehr möglich. Es kommt daher nun noch mehr auf jede Einzelne und jeden Einzelnen an, die Absonderungs-Maßnahmen als Kontaktperson oder als positiv getestete Person eigenverantwortlich umzusetzen. Der Schwerpunkt im Infektionsschutz liegt weiter auf den vulnerablen Personengruppen.“