Kiel (pm). Erleichterungen für Studierende der schleswig-holsteinischen Hochschulen auch in diesem Wintersemester 2021/22: Die Regelung zur Gewährung eines weiteren Freiversuches bei Prüfungen im WS 2021/22 wird verlängert, wenn ein Wechsel der Prüfungsart nicht rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt gegeben wurde.
Ebenso verlängert wird die Regelung zur individuellen Studienzeit. Das teilte Dr. Oliver Grundei, Wissenschaftsstaatssekretär am 13. Januar nach Abstimmung mit den anderen Ländern mit. „Wir waren uns darin einig, dass die Studierenden auch im vierten Semester nur unter besonderen Pandemie-Bedingungen haben studieren können. Das bringt für viele besonderen Belastungen und Härten. Damit ihnen aus dieser Situation keine Nachteile entstehen, verlängern wir bestimmte Regelungen.“ Dies sei das Ergebnis der heutigen Länderabstimmung im Rahmen der Kultusminister Konferenz (KMK). Das Wissenschaftsministerium werde die Corona-Hochschulenrechtsergänzungsverordnung (HEVO) entsprechend anpassen.
Die neuen Regelungen für das Wintersemester (WS) 2021/22 in der Übersicht:
- Freiversuch: Wird eine Prüfung in einem anderen oder digitalen Format durchgeführt und konnte diese Änderung nicht mit ausreichendem Vorlauf bekannt gegeben werden, so sollen die Studierenden einen Freiversuch erhalten. Für Studierende mit Kindern unter 14 Jahren gilt darüber hinaus nach wie vor eine generelle Freiversuchsregelung für nicht bestandene Prüfungen.
- Freisemester: Das Fachsemester wird für hochschulrechtliche und ausbildungsförderungsrechtliche Regelungen, die an die Regelstudienzeit oder an die Fachsemesterzahl anknüpfen, nicht gewertet.
- Auf Antrag können die Hochschulen Bescheinigung über pandemiebedingte Studienverzögerung für Studierende (Regelungen zu Staatsexamina bleiben unberührt) ausstellen.
- Regelstudienzeit: Die individuelle Regelstudienzeit für eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende wird verlängert.
Diese Änderung gehen jetzt in die Anhörung mit den Hochschulleitungen und Studierendenvertretungen und sollen Anfang der vierten Kalenderwoche 2022 in Kraft treten.