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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Neue Abwassergebühren für Geesthacht

von Pressemitteilung
Januar 13, 2022
Richtlinie mit Schwerpunkt zur Förderung inklusiver Sozialräume um drei Jahre verlängert

Foto: hfr

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Geesthacht (pm). Mit dem Jahreswechsel fallen neue Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser in Geesthacht an. Wie von der Ratsversammlung im November 2021 beschlossen, gelten ab dem 1. Januar 2022 folgende Gebührensätze:

Schmutzwasserbeseitigung:                                     1,99 € je m³        (bisher 2,42 € je m³)

Entleerung von Kleinkläranlagen:                            33,35 € je m³      (bisher 38,52 € je m³)

Entleerung von abflusslosen Sammelgruben:     33,66 € je m³      (bisher 25,04 € je m³)

Niederschlagswasserbeseitigung:                           0,59 € je m²       (bisher 0,50 € je m²)

Diese werden auf Grundlage der neuen Satzung der Stadt Geesthacht über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung – BGS) erhoben. Die Abwassergebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser wurden letztmalig zum 1. Januar 2019 angepasst.

Die neuen Schmutz- und Niederschlagswasserbescheide werden Ende Januar 2022 verschickt. Darüber hinaus wurde eine neue Satzung der Stadt Geesthacht über die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigung – AAS) erlassen, die am Tag ihrer Bekanntmachung (11. November 2021) in Kraft getreten ist. Sie regelt die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Geesthacht im Gebiet ihrer Aufgabenträgerschaft (Entsorgungsgebiet) nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz (LWG).

Tags: GeesthachtWasser

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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