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Titel Gesundheit

Neue Allgemeinverfügungen des Kreises Herzogtum Lauenburg

von Pressemitteilung
Januar 7, 2022
Corona-Bekämpfungsverordnung: Weitere Maßnahmen ab 4. Januar

Foto: Alexandra Koch, Pixabay, hfr

618
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Herzogtum Lauenburg (pm). Die neue Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation
oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer
geeigneten Häuslichkeit tritt am 7. Januar in Kraft. Die 84. Allgemeinverfügung setzt im Wesentlichen die Verkürzung der landesweit festgelegten Quarantänedauer für Omikron-Kontaktpersonen auf 10 Tage um.

Personen die Kenntnis davon haben, dass eine nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung bei ihnen vorgenommene molekularbiologische Untersuchung auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist (positiv getestete Personen) oder die Kenntnis davon haben, dass ein durch geschultes Personal durchgeführter SARS-CoV-2 Antigenschnelltest (PoC-Test) auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist oder die Kenntnis davon haben, dass sie nach den Vorgaben des Robert-Koch Institutes (RKI) als enge Kontaktpersonen einzustufen sind; ausgenommen sind enge Kontaktpersonen im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kinderpflegestellen
sowie Schulen oder denen vom Gesundheitsamt mitgeteilt wurde, dass aufgrund einer bei ihnen vorgenommenen molekularbiologischen Untersuchung das Vorhandensein von SARSCoV-2-Viren nachgewiesen wurde (positiv getestete Personen), oder e) die davon Kenntnis haben, dass ein selbst oder durch nicht geschultes Personal vorgenommener SARS-CoV-2 Antigenschnelltest („Selbsttest“) auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich bis zum festgesetzten Zeitpunkt ständig dort abzusondern/aufzuhalten (häusliche Isolation/Quarantäne).

Die komplette Allgemeinverfügung findet sich unter:

https://herzogtum-direkt.de/wp-content/uploads/2022/01/220106-Allgemeinverfuegung-Absonderung-84.-Allgemeinverfuegung-des-Kreises-Herzogtum-Lauenburg-zu-SARS-CoV-2-1.pdf

Tags: CoronaGesundheitKreisverwaltung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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