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Titel Gesundheit

Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg – Inzidenz weiterhin auf Höchstniveau

Ab 10. Januar gilt für Besuchende der Kreisverwaltung 3G

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Januar 6, 2022
Corona-Regelungen im Kreis Herzogtum Lauenburg

Foto: pixabay.com

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Herzogtum Lauenburg (pm). Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 und der sich weiter auf Höchstniveau entwickelnden Infektionslage, gilt für die Kreisverwaltung und ihre Außenstellen ab kommenden Montag, 10. Januar 2022, für den Zutritt die 3G-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen dann einen vollständigen Impfschutz, eine überstandene Corona-Infektion in den letzten 6 Monaten oder einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) nachweisen.

Von der Regelung ist der Fachdienst Straßenverkehr in Lanken/Elmenhorst ausgenommen da das Hygienekonzept des Fachdienstes ausreichende Abstände und eine Begrenzung der Besucherzahl vorsieht und damit sowohl für Mitarbeitende als auch Besucher einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung bietet. Eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht mit OP- oder FFP2-Maske gilt für alle Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung. Aktuell verzeichnet das Kreisgesundheitsamt einen massiven Anstieg der Infektionszahlen, die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis ist innerhalb eines Monats von 190,9 am 6. Dezember 2021 auf 381,3 am 5. Januar 2022 verdoppelt, entsprechend stieg auch die wöchentliche Fallzahl positiv getesteter Personen im gleichen Zeitraum von 378 auf 755, also im Schnitt mehr als 100 Positivmeldungen am Tag.

Trotz der erfolgreichen Umstellung auf digitale Meldeverfahren können die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes derzeit nicht alle Indexpersonen taggleich kontaktieren, bei zugehörigen Kontaktpersonen – gerade bei den „Disco-Fällen“ –  beträgt die Bearbeitungszeit derzeit mehrere Tage. „Entscheidend ist, dass sich PCR-positiv getestete Personen und Kontaktpersonen, wenn sie ungeimpft, nicht bereits genesen oder trotz vollständigem Impfschutz oder Genesenenstatus bei Kontakt zu Omikronfällen, umgehend in häusliche Isolierung begeben müssen,“ erläutert Landrat Dr. Christoph Mager. Dies regelt die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises. „PCR-positiv getestete Personen erhalten nach Eingang des Untersuchungsbefundes eine SMS vom Gesundheitsamt, in der die weiteren Schritte erläutert werden. Anrufen können wir aufgrund der hohen Fallzahlen in der Regel nicht mehr. Wer zunächst nur ein positives Schnelltestergebnis hat, wendet sich bitte direkt an seine Hausarztpraxis oder an die 116117 für eine Bestätigung mittels PCR-Test,“ so der Landrat weiter.

„Die Hotline des Gesundheitsamtes läuft derzeit heiß. Mit zunehmendem Infektionsgeschehen steigt auch der Bedarf an Auskünften.“ so Landrat Dr. Christoph Mager. Foto: hfr

Mager: „Die Hotline des Gesundheitsamtes läuft derzeit heiß. Mit zunehmendem Infektionsgeschehen steigt auch der Bedarf an Auskünften. Wir verstärken zwar weiter unser Personal, insbesondere für die Kontaktpersonen, die Ausstellung der verschiedenen Bescheinigungen und das Bürgertelefon, allerdings steigen die Meldezahlen derzeit noch stark an. Deshalb bitte ich alle Betroffenen vor einem Anruf beim Gesundheitsamt zunächst die Informationen auf der Internetseite des Kreises www.kreis-rz.de/corona zu lesen. Viele Fragen lassen sich bereits so klären.“

Bescheinigungen über eine Quarantäne, etwa zur Vorlage beim Arbeitgeber, werden durch das Gesundheitsamt erst nach Ablauf der Quarantänezeit versendet. Positiv getestete Personen werden durch das Gesundheitsamt aufgefordert, ihre engen Kontaktpersonen zu informieren, dass sie sich beim Kreisgesundheitsamt als Kontaktperson registrieren müssen. Dazu steht unter www.kreis-rz.de/corona ein Online-Meldeformular zur Verfügung. Nur Kontaktpersonen, die sich auf diesem Wege registrieren, erhalten im Anschluss an die Quarantäne auch eine Quarantänebescheinigung.

Der Landrat weiter: „Die Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt ist trotz aller digitalen Hilfsmittel derzeit immens. Ich bitte alle Betroffenen daher um Verständnis, wenn die erwartete SMS ein oder zwei Tage auf sich warten lässt. Ein Anruf im Gesundheitsamt kann die Bearbeitung der Fälle nicht beschleunigen. Haben Sie bitte etwas Geduld, die SMS kommt vor Ablauf der Quarantäne. Bei starken oder lebensbedrohlichen Symptomen ist Ihre Hausarztpraxis, die 116117 oder, in besonders schweren Fällen, der Notruf unter 112 für Sie da!“

Mit Stand von Mittwoch, 5. Januar um 15.30 Uhr zählte das Kreisgesundheitsamt insgesamt 10619 labordiagnostisch bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2 und damit 150 mehr als am Vortag. 8644 Personen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, 118 Personen verstarben aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung. Die 7-Tage-Inzidenz steigt damit am Donnerstag voraussichtlich auf 396,4 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern. 105 Fälle mit Verdacht oder bestätigter Omikron-Diagnose wurden seit 7. Dezember 2021 im Kreis Herzogtum Lauenburg festgestellt.

Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.

„

Tags: CoronaGesundheitKreisgesundheitsamtKreisverwaltung
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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