Herzogtum Lauenburg (pm). In der Gemeinde Schwanheide im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde am 23. Dezember 2021 in einem Hausgeflügelbestand der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) festgestellt. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und führt zumeist zu schweren Störungen des Allgemeinbefindens mit Erkrankungs- und Todesraten von bis zu 100%.
Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie anderen Sekreten des Nasen-Rachen-Raums aus. Das Geflügelpestvirus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft, über Personen, kontaminierte Gegenstände, Gerätschaften, Transportbehälter, Verpackungsmaterialien rasch verbreitet. Auch Eier von infizierten Tieren können virushaltig sein. Die meisten Vogelarten sind für die Infektion empfänglich, beim Hausgeflügel ist diese Empfänglichkeit bei Puten und Hühnern besonders hoch. Bei Wildvögeln variieren die Erkrankungsraten und die Symptomatik.
Die Festlegung der Überwachungszone ordnet die zuständige Behörde an. Überwachungszone Büchen/Lauenburg umfasst die Stadt Lauenburg/Elbe, die Gemeinden Basedow, Bröthen, Buchhorst, Büchen, Dalldorf, Fitzen, Krüzen, Langenlehsten, Lanze, Lütau, Wangelau und Witzeeze sowie von der Gemeinde Schulendorf die Ortsteile Schulendorf und Franzhagen.
In der vorgenannten Überwachungszone, an deren Hauptzufahrtswegen Hinweisschilder mit der Aufschrift „Geflügelpest-Überwachungszone“ angebracht werden, gelten Schutzmaßnahmen.
Personen, die in der Überwachungszone Geflügel und Vögel halten, haben dem Kreis Herzogtum Lauenburg, Der Landrat, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Schmilauer Str. 66, 23879 Mölln (Telefax: 04542 8228310; E-Mail: veterinaerwesen@kreis-rz.de) unverzüglich schriftlich die aktuelle Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Art, der Nutzungsart und des Standortes; der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Veränderung innerhalb des Bestandes anzuzeigen. Geflügel sind Vögel, die zu folgenden Zwecken in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden: Zur Erzeugung von Fleisch, Konsumeiern und sonstigen Erzeugnissen, zur Wiederaufstockung von Wildbeständen und zur Zucht von Vögeln zu den vorgenannten Zwecken (insbesondere also Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel). Bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln handelt es sich um Vögel, ausgenommen Geflügel, die aus anderen Gründen als den bei Geflügel genannten, in Gefangenschaft gehalten werden, einschließlich derjenigen Vögel, die für Tierschauen, Wettflüge, Ausstellungen, Turnierkämpfe, zur Zucht oder zum Verkauf gehalten werden.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung ist unter www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen zu finden.